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Wohnberechtigung und Wohnungsvermittlung
Neuer Online-Service für Wohnberechtigungsscheine und Wohnungsvermittlung!
Ab dem 1. Februar 2024 können Sie für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins und für die Aufnahme in die Wohnungsvermittlung unseren Onlineservice nutzen.
Antragsformular Wohnberechtigungsschein und Aufnahme in die Wohnungsvermittlung
Den Wohnberechtigungsschein können Sie auch weiterhin schriftlich beantragen. Wir schicken Ihnen bei Bedarf die Antragsunterlagen zu.
Bitte beachten Sie, dass vor der Zusendung des Wohnberechtigungsscheins eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 20,00 € zu zahlen ist. Dies gilt auch für eine schriftliche Antragstellung.
Tipp: Nutzen Sie möglichst unseren Online-Service!
Bearbeitungszeiten von Anträgen
Aufgrund von deutlich gestiegenen Antragszahlen, verzögert sich die Bearbeitung von Anträgen auf einen Wohnberechtigungsschein aktuell deutlich. Das bedeutet, dass wir Ihnen in der Regel innerhalb von ca. 10 Wochen eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag geben und diesen bearbeiten können.
Um die Bearbeitungsdauer nicht zusätzlich zu verzögern, bitten wir daher von kurzfristigen Rückfragen abzusehen.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Sprechzeiten der Telefon-Hotline (0251/4 92-6485)
Sie haben Fragen zum Wohnberechtigungsschein?
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 15 bis 18 Uhr
Verzichten Sie bitte auf Anrufe außerhalb dieser Zeiten, da sie die Bearbeitungszeit Ihrer Anträge zusätzlich verlängern. Ihre Fragen können Sie jederzeit per E-Mail an info-wbs@stadt-muenster.de stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Informationen zu unseren Dienstleistungen
Sie können mit dem Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung Kontakt aufnehmen:
- Telefonisch: wir beraten Sie gerne telefonisch (02 51/4 92-64 85) zu Ihrem Anliegen und klären mit Ihnen alle Fragen.
- Postalisch / per E-Mail: Fragen und Anliegen können Sie uns auch schriftlich mitteilen per Mail unter Info-WBS@stadt-muenster.de oder an unsere Postadresse "Bahnhofstr. 8-10". Wenn Sie Ihren schriftlichen Antrag direkt vorbeibringen wollen, steht Ihnen der Briefkasten am Dienstgebäude „Bahnhofstraße 8-10“ zur Verfügung. Der Briefkasten wird täglich geleert.
- Persönliche Vorsprachen sind im Rahmen der Geschäftszeiten möglich, insbesondere wenn Sie ein Anliegen haben, das nicht durch eine telefonische oder schriftliche Beratung gelöst werden kann.
Hierzu empfehlen wir Ihnen eine Terminabsprache, die Sie vereinbaren können:
- telefonisch 02 51/4 92-64 85 oder
- per E-Mail unter info-WBS@stadt-muenster.de
Melden Sie sich dann bitte im Eingangsbereich beim Security-Personal, es weist Ihnen den Weg.
Informationen für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine
Iнформація для громадян України, які шукають захисту
Sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde erhalten haben, können Sie beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Es genügt auch, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung der Ausländerbehörde haben, dass der Aufenthaltstitel erteilt wurde.
Vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Sie (und Ihre Haushaltsangehörigen) ist es leider nicht möglich, einen Wohnberechtigungsschein auszustellen.
Sie haben weitere Fragen zum Wohnberechtigungsschein? Dann kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an info-wbs@stadt-muenster.de oder telefonisch unter 02 51/4 92–64 85.
Für alle anderen Fragen verweisen wir auf die allgemeine Informationsseite der Stadt Münster zur Ukraine und die städtische Info-Hotline „Hilfe für die Ukrainer“.
Städtische Info-Hotline „Hilfe für die Ukraine“: Tel. 02 51/4 92-55 60
Особи, які мають посвідку на проживання (Aufenthaltserlaubnis) відповідно до §24 AufnthG, можуть отримати свідоцтво про право на житло (Wohnberechtigungsschein).
Рішення про оформлення та видачу посвідки на постійне проживання приймає територіальний підрозділ Державної міграційної служби (Ausländerbehörde).
Якщо посвідка на проживання ще не може бути пред`явлена, достатньо пред`явити так зване фіктивне свідоцтво.
Заяву на cвідоцтво про право на житло (WBS) необхідно подати у відділeння обслуговування та житлових справ Управління реєстрації мешканців (Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung).
Усі необхідні документи можна надіслати поштою за адресою Bahnhofstraße 8-10, 48143 або е-mail: info-wbs@stadt-muenster.de.
Якщо у Вас залишились питання щодо cвідоцтва про право на житло (WBS)- звертайтесь до нас через нашу загальну адресу електронної пошти info-wbs@stadt-muenster.de або гарячу лінію- 02 51/4 92-64 85.
З усіх інших питань переходьте за поcиланням на загальну інформаційну сторінку міста Мюнстера про Україну (https://www.stadt-muenster.de/uk/informacija-dlja-bizhenciv-z-ukrajini) та міську інформаційну гарячу лінію «Допомога українцям»: тел. 02 51/4 92 55-60.
Unsere Serviceleistungen
Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
- stellt die für den Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen - Sozialwohnungen - notwendigen Wohnberechtigungsscheine aus
- hilft und unterstützt Wohnungssuchende bei der Vermittlung von angemessenem Wohnraum
- betreut und hilft älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen beim Umzug
- kümmert sich im Rahmen von Projekten um die Wohnraumversorgung von Studierenden
- bietet Serviceleistungen für Vermieter im Rahmen der Wohnungsvermittlung an