Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
Unser Service
Wir fördern Ihre Wohnbaumaßnahme im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit dem Geld des Landes Nordrhein-Westfalen und mit städtischen Mitteln.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie Wohngeld oder Bezugsgenehmigungen wie z. B. die Wohnberechtigungsbescheinigung benötigen. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen stimmen, zahlen wir das Wohngeld an Sie aus beziehungsweise erhalten Sie von uns die notwendigen Bescheinigungen.
Wir vermitteln Ihnen preiswerten Wohnraum. Wenn Sie im Alter noch einmal umziehen wollen oder wenn Sie aufgrund einer Behinderung eine neue Wohnung suchen, unterstützen wir Sie durch Information und Beratung. In Einzelfällen haben wir auch die Möglichkeit, Ihnen organisatorisch und finanziell zur Seite zu stehen.
Wir möchten, dass Ihnen in Münster ein ausreichender Bestand an kostengünstigen Wohnungen zur Verfügung steht. Deshalb unterstützen wir Vermieter, geeignete Mieter für ihren Wohnraum zu finden. Dabei ist uns wichtig, dass der vorhandene Wohnraum pfleglich behandelt, seinem Zweck entsprechend genutzt und nicht überteuert vermietet wird.
Damit Sie auch langfristig gut in Münster wohnen können, behalten wir die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt für Sie im Auge. Mit einem Mix aus einzelnen Projekten und einer übergreifenden Planung wollen wir auch zukünftig ein ausreichendes und preiswertes Wohnungsangebot sichern.
Aktuell
Wohngeld
Aufgrund des derzeit hohen Bearbeitungsaufkommens im Bereich Wohngeld bittet das Team darum, von telefonischen Nachfragen abzusehen. Eine persönliche Beratung erfolgt lediglich bei besonders komplexen Sachverhalten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung unter E-Mail wohngeld@stadt-muenster.de. Bitte beachten Sie, dass dem Antrag Unterlagen möglichst in kopierter Form beizufügen sind
Erklärvideo:
Schritt für Schritt zum Wohngeld
Über den Wohngeldrechner NRW können Sie Ihren Wohngeldanspruch ermitteln.
Anschließend können Sie Wohngeld beantragen. Bitte beachten Sie, dass dem Antrag Unterlagen beizufügen sind. Diese senden Sie entweder postalisch, per Fax oder per E-Mail an uns.
Hilfestellung zum Wohngeldrechner und Wohngeldantrag: Mit dem Wohngeldrechner Schritt für Schritt zum Wohngeld
Allgemeine Informationen zur Wohngeldreform 2023: Mehr Wohngeld für mehr Menschen
Infos zum Wohngeld 2023
Informationen zu unseren Dienstleistungen
Sie können mit dem Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung Kontakt aufnehmen:
- Telefonisch: wir beraten Sie gerne telefonisch (02 51/4 92-64 02) zu Ihrem Anliegen und klären mit Ihnen alle Fragen.
- Postalisch / per E-Mail: Fragen und Anliegen können Sie uns auch schriftlich mitteilen. Per Post oder E-Mail an wohnungsamt@stadt-muenster.de können Sie Anträge stellen - ganz bequem von zu Hause aus. Wenn Sie Ihren Antrag direkt vorbeibringen wollen, steht Ihnen der Briefkasten am Dienstgebäude „Bahnhofstraße 8-10“ zur Verfügung. Der Briefkasten wird täglich geleert.
- Persönliche Vorsprachen sind im Rahmen der Geschäftszeiten möglich, insbesondere wenn Sie ein Anliegen haben, das nicht durch eine telefonische oder schriftliche Beratung gelöst werden kann.
Hierzu empfehlen wir Ihnen eine Terminabsprache, die Sie vereinbaren können:
- telefonisch 02 51/4 92-64 02 oder
- per E-Mail unter wohnungsamt@stadt-muenster.de
Melden Sie sich dann bitte im Eingangsbereich beim Security-Personal, es weist Ihnen den Weg.
Gemeinschaftliches Wohnen
Wir sind für interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Gruppen, die sich für das gemeinschaftliche Wohnen interessieren, die zentrale Anlaufstelle innerhalb der Verwaltung. Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema gemeinschaftliches Wohnen in Münster sowie zu den Unterstützungsangeboten der Koordinierungsstelle.
Bauen und Wohnen in Gemeinschaft