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Mietspiegel
Befragung für neuen Mietspiegel 2025:
Sofern Sie als Vermieter/-in oder Mieter/-in in den letzten Tagen angeschrieben worden sind, können Sie den Fragebogen online ausfüllen:
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Der Mietspiegel ist gesetzlich definiert als eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, die für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen der Betriebskosten abgesehen, geändert worden sind (§ 558 c BGB und § 558 Abs. 2 BGB). Im Zuge der Mietrechtsreform 2013 ist in § 558 Abs. 2 BGB das zusätzliche Merkmal "Energetische Ausstattung und Beschaffenheit" mit aufgenommen worden. Der Münsteraner Mietspiegel erfüllt diese zusätzliche Voraussetzung.
Im Sinne dieser gesetzlichen Voraussetzungen liefert der Mietspiegel sowohl die sich im Einzelfall ergebende durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Münster als auch die Mietwerte, die im Bereich von Mietspannen um diesen Durchschnittswert ebenfalls als ortsüblich gelten. Bei Neuvertragsmieten ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe für eine eigenverantwortliche Festlegung der Miete unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Beim Mieterhöhungsverlangen dient der Mietspiegel als ein Begründungsmittel für die ortsübliche Vergleichsmiete.
Die Mietspiegelbroschüre und die Dokumentation zur Erstellung des Mietspiegels 2021 und 2023 für Münster stehen zum Lesen oder Herunterladen zur Verfügung (die Dokumente sind nicht barrierefrei):
- Mietspiegel 2023 (PDF, 2.74 MB)
- Mietspiegel 2021 (PDF, 7.32 MB)
- Dokumentation - Teil 1 (PDF, 2.15 MB)
- Dokumentation - Teil 2 (PDF, 614 KB)
- Dokumentation der Fragebögen (PDF, 1,007 KB)