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Wohnungsaufsicht
Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung nimmt unterschiedliche Aufgaben im Rahmen der Wohnungsaufsicht wahr.
Insbesondere die öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) müssen auf die Einhaltung der mit der öffentlichen Förderung verbundenen Mietpreis- und Belegungsbindungen kontrolliert werden.
Aber auch freifinanzierte Wohnungen sind in Münster besonders geschützt. Die Wohnraumschutzsatzung verbietet eine Nutzung von Wohnungen zu anderen als Wohnzwecken ohne besondere wohnungsrechtliche Genehmigung. Auch dürfen Wohnungen nicht ohne Genehmigung leerstehen gelassen werden.
Entstehen an Wohngebäuden und Wohnungen Missstände, weil notwendige Instandsetzungsarbeiten nicht ausgeführt werden, so kann das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung anordnen, dass solche erheblichen Wohnungsmängel behoben werden.