Seiteninhalt
Kommunales Integrationsmanagement
Ausländer- und Einbürgerungsbehörde
Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden spielen wichtige Rollen im Integrationsprozess und bilden den Baustein 3 des KIM. Das Land NRW fördert in beiden Behörden zusätzliche Personalstellen zur Einbindung in den Gesamtprozess.
Das Ziel hierbei ist es, die Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde zu stärken und das Einbürgerungsverfahren zu optimieren. Darüber hinaus werden Ideen und Konzepte erarbeitet, um Kooperationen mit der Migrations- und Integrationsverwaltung zu fördern.
Laut dem KIM Landeshandlungskonzept sind folgende Regelungsbereiche umfasst:
- Umsetzung der Bleiberechte für gut integrierte Ausländer nach § 25a und § 25b AufenthG
- Förderung der Einbürgerungen gut integrierter Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen
Die Einbürgerung gilt in vielen Fällen als Ergebnis eines gelungenen Integrationsprozesses. Um die Einbürgerungsquote in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen, ist dieser Baustein an die Umsetzung der Landesinitiative #IchDuWirNRW angelehnt.
Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie auf der Internetseite vom Amt für Bürger- und Ratsservice.