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Kfz-Wechsel / Ersatzausstellung / Rückgabe
Änderung/Kfz-Wechsel
Haben Sie schon einen Bewohnerparkausweis und Ihr Kfz-Kennzeichen hat sich geändert?
Dann können Sie unseren Online Service nutzen. Geben Sie zu Beginn bitte Ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen und Ihre Bewohnerparkausweisnummer ein. Auf der nächsten Seite können Sie das neue Kfz-Kennzeichen eintragen. Nach der Eingabe Ihrer persönlichen Daten bitte die Zulassungsbescheinigung und ggfs. Nutzungsnachweis hochladen.
Die Verwaltungsgebühr von 17 Euro (nicht rückzahlbar) bezahlen Sie bitte gleich im Online Formular. Der neue Bewohnerparkausweis wird Ihnen dann per Post zugesandt.
Ersatzausstellung
Haben Sie Ihren gültigen Bewohnerparkausweis verloren?
Dann können Sie für 17 Euro Verwaltungsgebühr (nicht rückzahlbar) einen Ersatz Bewohnerparkausweis beantragen.
Die Nummer Ihres Bewohnerparkausweises steht auch in dem Bescheid, der Ihnen zusammen mit dem Original Bewohnerparkausweis zugesandt bzw. übergeben wurde.
Rückgabe
Sie benötigen Ihren Bewohnerparkausweis nicht mehr und wollen ihn zurückgeben?
Für alle nach der neuen Gebührenverordnung ausgestellten Bewohnerparkausweise, die generell für 260 Euro mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgegeben werden, gilt:
Es erfolgt in diesem Fall für jeden vollen Monat der Restgültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises eine anteilige Gebührenerstattung. Der Verwaltungskostenanteil für die Erstausstellung eines Bewohnerparkausweises in Höhe von 17 € ist im Falle einer Rückgabe von der Erstattung ausgeschlossen.
Beispiel: Bewohnerparkausweis ist bis zum 31.1.2025 gültig, am 15.8.2024 erfolgt die Rückgabe. Es verbleiben 5 volle Monate. Gezahlt wurden 260 Euro, davon wird die Verwaltungsgebühr von 17 Euro abgezogen, verbleiben 20,25 € für jeden vollen Monat. Im Beispiel können also 101,25 € (5 mal 20,25 €) zurückgezahlt werden.
Wir empfehlen die Nutzung des Online Services. Natürlich können Sie den Bewohnerparkausweis auch persönlich in jedem Bürgerbüro abgeben und einen Erstattungsantrag stellen. Tipp: Buchen Sie hierfür unbedingt einen Termin Bewohnerparkausweis.
Der Erstattungsbetrag wird Ihnen zurück überwiesen, eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis zurückgeben wollen, der für Sie nach vorherigen Regelungen gebührenfrei, für 17 Euro oder für andere Gebührensätze ausgestellt wurde, können Sie uns diesen Bewohnerparkausweise gerne zusenden (Stadt Münster, Amt 33, 48127 Münster). Eine Erstattung der Gebühren hierfür ist nicht möglich.