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Hinweise zu Meldebestätigung, -bescheinigung, -auskunft
Meldebestätigung, Meldebescheinigung, Meldeauskunft - ganz schön verwirrend. Wir erklären Ihnen hier, was sich hinter welchem Begriff bzw. Antrag verbirgt.
Außerdem finden Sie in unseren FAQ unter Meldebescheinigung/-bestätigung neben weiteren Informationen einige Fälle aus der Praxis, die Ihnen in Ihrer Meldeangelegenheit weiterhelfen können.
Meldebestätigung
Bei einer An-, Um- oder Abmeldung im Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) erhalten Sie unentgeltlich eine amtliche Meldebestätigung. Diese Meldebestätigung wird nur einmal ausgestellt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 24 des Bundesmeldegesetzes.
Bewahren Sie diese Meldebestätigung bitte auf.
Nachträglich kann keine weitere Meldebestätigung ausgestellt werden. Je nach Fallkonstellation kann Ihnen aber gegen Gebühr eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Meldebescheinigung
Auf Antrag können Sie eine Meldebescheinigung über Ihre persönlichen Daten beantragen. Das ist im § 18 des Bundesmeldegesetzes geregelt. Unterschieden wird zwischen einfacher Meldebescheinigung und erweiterter Meldebescheinigung. Beide Bescheinigungen sind gebührenpflichtig und können online beantragt werden.
Eine Sonderform stellt die sogenannte Haushaltsbescheinigung dar. Bei einem entsprechenden Nachweis gibt es auch gebührenfreie Meldebescheinigungen.
Die Meldebescheinigung wird für verschiedene Zwecke benötigt, zum Beispiel:
- bei der Bank,
- bei der Krankenkasse,
- beim Arbeitgeber,
- für die Kindergeldkasse,
- für sonstige behördliche (häufig Standesamt) oder private Zwecke.
Weitere Informationen und Online-Anträge Meldebescheinigung
Lebensbescheinigung
Eine weitere Sonderform ist die sogenannte Lebensbescheinigung. Sofern in der Lebensbescheinigung bestätigt werden soll, dass Sie persönlich vorgesprochen haben und am Leben sind, kann dies natürlich nicht online geschehen. Die Gebühr für eine Lebensbescheinigung beträgt 9 Euro.
Oft genügt den anfordernden Stellen aber eine Meldebescheinigung aus dem Melderegister, da diese natürlich nur für solche Personen ausgestellt werden, die nach den Eintragungen im Melderegister noch am Leben sind - diese können Sie online beantragen! Fragen Sie ggfs. die anfordernde Stelle.
Meldeauskunft/Melderegisterauskunft
Bei Meldebestätigung und Meldebescheinigung geht es immer um Ihre Daten. Wenn Sie Daten zu einer anderen Person benötigen, können Sie eine Meldeauskunft (Melderegisterauskunft) beantragen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie gegen Gebühr eine einfache Melderegisterauskunft oder, bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.
Eine Meldeauskunft kann nur für eine einzelne, bestimmte Person erteilt werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 44 ff des Bundesmeldegesetzes.
Liegen alle Voraussetzungen für eine einfache Melderegisterauskunft vor, wird Ihnen die Auskunft online angezeigt. Im Fall einer erweiterten Melderegisterauskunft muss die Zulässigkeit erst manuell geprüft werden, daher erhalten Sie in diesem Fall die Auskunft per Post.
Weitere Informationen und Online-Anträge Melderegisterauskunft
Bundesmeldegesetz
Die gesetzlichen Grundlagen für die "Meldebehörden" (Einwohnermeldeamt, Bürgeramt) finden sich im Bundesmeldegesetz (BMG). Das BMG auf den Internetseiten des Justizministeriums