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Ummeldung
Sie ziehen innerhalb Münsters um?
Für die Ummeldung (Anmeldung) benötigen wir
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- den Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung"
- den Vordruck "Meldeschein - Anmeldung bei der Meldebehörde"
Kommen Sie persönlich in eines der Bürgerbüros, müssen Sie den Vordruck Anmeldung nicht vorher ausdrucken und ausfüllen. Wir erheben die Daten in Ihrem Beisein direkt. Den Meldeschein erhalten Sie in einer der Einrichtungen des Amtes für Bürger- und Ratsservice.
- Beiblatt zur Anmeldung (PDF, 452 KB) erforderlich bei mehreren Wohnungen, gegebenenfalls bei nicht angemeldeten Familienangehörigen und Widerspruch gegen oder Einwilligung zur Datenübermittlung
- Meldeschein Anmeldung mit Hinweisen
-
Bei mehreren Wohnungen:
Selbsterklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung
Nach den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes muss bei mehreren Wohnungen eine davon Ihre Hauptwohnung sein. Der Fragebogen soll Ihnen dabei helfen, diese zu bestimmen. -
Bestätigung der wohnungsgebenden Person
Bei der Anmeldung in der Meldebehörde muss eine von der der wohnungsgebenden Person ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht leider nicht aus. - Datenschutz - Hinweise nach DSGVO
Der Meldeschein muss von Ihnen persönlich unterschrieben in einem Bürgerbüro vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen erhalten Sie auf dem Vordruck.
Sie sollten sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in einem Bürgerbüro anmelden. Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug ausgestellt. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
Gebühren fallen bei Einhaltung der Fristen für die Ummeldung nicht an.
- Ihr Auto zieht mit um? Dann informieren Sie sich auf den Seiten der Kfz-Zulassungsstelle
- Eine Anschriftenänderung im Fahrzeugschein können Sie auch bei uns machen lassen.
- Und wo wollen Sie parken? In der Innenstadt sind Bewohnerparkzonen eingerichtet.
- Bewohnerparkausweise erhalten Sie ebenfalls bei uns.
- Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Meldebescheinigungen nur persönlich aushändigen oder per Post an die gemeldete Anschrift zusenden.
- Wird eine Meldebescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.
- Siehe auch Widerspruchs- und Einwilligungsrechte.