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Bestätigung der wohnungsgebenden Person
Bei der Anmeldung in der Meldebehörde muss eine von der wohnungsgebenden Person bzw. der Eigentümerin oder dem Eigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht leider nicht aus.
Dies ist in § 19 des Bundesmeldegesetzes geregelt.
Bitte benutzen Sie für die Wohnungsgebendenerklärung eines unserer Formulare. Sie können sich hier ein PDF herunterladen oder auch unseren Online-Service nutzen.
Hinweis für Wohnungsgebende: Nutzen Sie doch die Online-Funktion Ihres Personalausweises (BundID Konto) mit "Weiter mit Anmeldung". Vorteil: Ihre Daten werden schon vorausgefüllt und Sie können die Erklärung medienbruchfrei gleich online an das Bürgeramt senden. Teilen Sie der mietenden Person dann einfach nur die Einreichungs-ID, das Zuordnungsmerkmal, mit.
Als mietende Person können Sie den Vorgang ebenfalls nutzen, hier müssen Sie aber alle Daten eintippen und den Vordruck ausdrucken. Klicken Sie einfach auf "Weiter ohne Anmeldung".