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Amtsärztlicher Gutachtendienst
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen aus und erstattet Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.
Amtsärztliche Begutachtung
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Behörden nach gesetzlichen Vorschriften durch. Es erfolgen Untersuchungen zu Arbeits- und Dienstfähigkeit, Dienstunfallfolgen, Einstellungen, Fragen von Beihilfestellen oder der Sozialverwaltung sowie Gutachten im Auftrag von Gerichten (Verhandlungs- und Haftfähigkeit).
Zur Terminierung muss das Auftragsschreiben per E-Mail, Post oder Telefax vorliegen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.
Einstellungsuntersuchungen (besonders für Lehrkräfte)
Wichtiger Hinweis zur Terminvergabe:
Wenn Sie von Ihrer Einstellungsbehörde (i.d.R. Bezirksregierung Münster) die Aufforderung erhalten haben, sich beim Gesundheitsamt Münster zur Vereinbarung eines Termins zur Einstellungsuntersuchung zu melden, so füllen Sie bitte das Formular mit Ihren Kontaktdaten aus und laden auch den Untersuchungsauftrag der Einstellungsbehörde hoch. Wir melden uns dann mit einem Terminvorschlag bei Ihnen.
Kontaktformular zur Terminanfrage - Gutachtendienst
Was wird zur Untersuchung benötigt?
Bitte bringen Sie mit:
- einen gültigen Personalausweis/Pass
- verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKG, Röntgenbefunde/-bilder, Bescheide vom Versorgungsamt, Impfausweis
Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit
Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit im Rahmen einer Staatsprüfung werden durchgeführt, wenn das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtsverbindlich vorgeschrieben ist. Es ist erforderlich, sich am Prüfungstag zum Hausarzt zur Behandlung zu begeben und von dort ein Attest zur amtsärztlichen Untersuchung mitzubringen. Zuständig ist das Gesundheitsamt am Ort des ersten oder zweiten Wohnsitzes.
Dieses amtsärztliche Zeugnis ist gebührenpflichtig.
Begutachtung nach Schwerbehindertenrecht/Versorgungsmedizinverordnung
Beim Sozialamt können Anträge auf Ausstellung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen gestellt werden. Das Gesundheitsamt wird mit der medizinischen Auswertung vorhandener Befundberichte und Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) beauftragt. Im Einzelfall reicht die Befundlage zur Begutachtung jedoch nicht immer aus und es erfolgen ergänzende (fach-)ärztliche Untersuchungen.
Begutachtungen im Auftrag des Jobcenters
- Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Jobcenter Münster
Gutachten für Anträge auf Rehabilitationsleistungen von Beamten
- Informative Links: www.baederkalender.de
- www.kurkliniken.de
Zum Thema Verbeamtung
- www.beamtengesetze.de Info-Service für den öffentlichen Dienst/Beamte
- www.recht.nrw.de Landesbeamtengesetz - LBG NRW