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Arzneimittel und Apotheken
Zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes zählen die Überwachung der Herstellung und des Vertriebs von Arzneimitteln in Apotheken und im Einzelhandel sowie die Prüfung, ob die beruflichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Der Amtsapotheker oder die Amtsapothekerin überprüft auch den gewerblichen Verkehr von Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen sowie die Werbung für Arzneimittel und Heilverfahren.