Seiteninhalt
Gesundheitsförderung und -berichterstattung
Mit dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) hat das Gesundheitsamt den direkten gesetzlichen Auftrag zur Mitwirkung an der Gestaltung gesundheitsförderlicher Umwelt-, Arbeits- und Lebensverhältnisse und an der Förderung gesundheitsdienlicher Lebensweisen.
„Gesundheit für alle“ ist der Leitgedanke bei der Arbeit des Gesundheitsamtes. Bereits im Jahr 1997 trat die Stadt Münster dem Gesunde Städte-Netzwerk bei. In diesem Netzwerk arbeiten deutschlandweit Städte, Kreise und Gemeinden zusammen, um den modernen Gedanken von Gesundheitsförderung und Prävention im öffentlichen Raum zu fördern
- Infos auf der Homepage: gesunde-staedte-netzwerk.de
- Die "Gesunde Städte Nachrichten" online
Das Gesundheitsamt koordiniert durch Gesundheitsberichte, Handlungsleitfäden und politische Vorlagen die Planung und Umsetzung von Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung ortsnah und entwickelt die Angebotsstruktur weiter. Dabei sind die Kommunale Gesundheitskonferenz und die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft mit ihren zugehörigen Arbeitskreisen und Projektgruppen ein wichtiges Instrument. In diesen Gremien tauschen sich relevante Vertreterinnen und Vertreter des Sozial- und Gesundheitswesens aus. Aus den fachlichen Diskursen werden Handlungsempfehlungen entwickelt, die in der Folgezeit für möglichst viele Bereiche in Münster handlungsleitend sein sollen.
Ein Schwerpunkt wird dabei auf Projekte und Maßnahmen für Menschen in sozial benachteiligter Lage gelegt, um sozial bedingte Ungleichheit abzubauen. Diese Menschen sollen möglichst in ihren alltäglichen Lebenszusammenhängen erreicht, unterstützt und gefördert werden. Damit folgt Münster den bereits 1986 formulierten Zielen und Prinzipien der Gesundheitsförderung der Ottawa Charta der Weltgesundheitsorganisation.
Gesetzliche Grundlage
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG): www.recht.nrw.de