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Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen
Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen
"Für Münster gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW (TVgG), welches auch die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) berücksichtigt, in denen Schutzrechte für Arbeitnehmer vor ausbeuterischer oder zu gefährlicher Beschäftigungsweise enthalten sind. Die Vorgaben sind in die behördeninternen Richtlinien für städtische Ausschreibungen und Vergaben integriert, die von allen Beschaffungsstellen der Stadtverwaltung zu beachten sind. Sämtliche Ratsbeschlüsse zu sozialen und ökologischen Vergabekriterien sind dort ebenfalls berücksichtigt.
Dass die Vorgaben des TVgG und der Ratsbeschlüsse bei den städtischen Beschaffungen eingehalten werden, hält die städtische Innenrevision (Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision) nach. Dem Transparenzgebot wird dadurch genügt, dass in den Ausschreibungsunterlagen, die allen an einer Ausschreibung interessierten Unternehmen gesendet wird, klar zum Ausdruck kommt, welche Kriterien die Bieter erfüllen und was sie nachweisen müssen.
Der Stadt fehlen allerdings die personellen Kapazitäten und materiellen Kontrollbefugnisse, um in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob die nach dem TVgG vorgeschriebenen Eigenerklärungen der Auftragnehmer auch wirklich den Tatsachen entsprechen. Das gilt insbesondere bei Lieferantenketten, wenn also die Auftragnehmer die bestellten Waren oder Teile davon über Zwischenhändler beschaffen."