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Ombudspersonen nach dem WTG
Frau Edler und Herr Viehoff-Heithorn
Konflikte lösen statt streiten
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte zur Bestellung von Ombudspersonen. Sie sollen auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Dienstleistern sowie Nutzerinnen und Nutzern von Pflege- und Betreuungsangeboten vermitteln.
Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Angebot: Konflikte sollen unbürokratisch geschlichtet werden, ohne dass hierfür direkt die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) eingeschaltet werden muss.
Die Ombudspersonen arbeiten ehrenamtlich, unparteiisch und unabhängig. Ihr Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden und Probleme schnell und unmittelbar aus der Welt zu schaffen.
Seit dem 1. Oktober 2023 sind Frau Edler und Herr Viehoff-Heithorn als ehrenamtliche Ombudspersonen für die Stadt Münster tätig.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf:
Birgit Edler: 0170 - 642 4197
Andreas Viehoff-Heithorn: 0170 - 651 5051
oder per E-Mail: ombudsperson@stadt-muenster.de
Termine finden nach Vereinbarung statt.
Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem Flyer.