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Pflegebedürftigkeit
In Münster sind rund 8.500 Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Davon erhalten etwa 31 Prozent Pflegeleistungen in vollstationären Einrichtungen. Rund 69 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt - von Angehörigen, Nachbarn oder durch einen ambulanten Pflegedienst (Stand: 15.12.2017, Statistisches Landesamt IT.NRW).
Der Hilfe- und Pflegebedarf insbesondere älterer Menschen nimmt weiter zu. In vielen Fällen kann die Pflegeversicherung aber nur eine Standardabsicherung bieten, nicht aber die tatsächlichen Kosten der benötigten Pflege vollständig finanzieren. Einige Pflegebedürftige erhalten gar keine Leistungen von der Pflegeversicherung, weil sie zum Beispiel nicht mindestens "erheblich" pflegebedürftig sind. In diesen Fällen springt die Hilfe zur Pflege ein und ergänzt die Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des Sozialamtes reichen vom Service des Informationsbüros Pflege über Pflegewohngeld und individuelle Leistungen der Hilfe zur Pflege bis zur Heimaufsicht.
Außerdem nimmt das Sozialamt die Geschäftsführung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege wahr.
Hilfen beim Umzug
Wenn die Wohnung den Bedürfnissen eines Menschen aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr entspricht und eine Wohnraumanpassung nicht möglich ist, unterstützt die Beratungsstelle "Hilfen beim Umzug" des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung bei der Suche nach einer bedarfsgerechten Wohnung. Das Beratungsangebot umfasst auch eine Unterstützung der Hilfesuchenden bei der Organisation des Umzuges.
Interessierte können sich bei der Beratungsstelle außerdem noch über kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote (Service-Wohnen/ Betreutes Wohnen) informieren.
Zum Angebot der Beratungsstelle "Hilfen beim Umzug"