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Angebote des Sozialamts
Schwerpunkt der Aufgaben des Sozialamts ist die Sozialhilfe. Dazu gehören die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Menschen mit zu geringem Einkommen dauerhaft unterstützt, außerdem die Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn jemand vorübergehend erwerbsgemindert ist und die Lebenshaltungskosten in dieser Zeit nicht selbst aufbringen kann.
Die Sozialhilfe umfasst außerdem Leistungen, die schwierige soziale oder gesundheitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen sollen. Beispiele sind die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Hilfe zur Pflege.
Zu den Aufgaben des Sozialamts gehören auch das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und BAföG-Leistungen für Schülerinnen und Schüler.
Darüber hinaus ist das Sozialamt Ansprechpartner für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Wohnungsproblemen, Flüchtlinge, Frauen in Gewaltsituationen, ausländische Vereine, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Heimbewohnerinnen und –bewohner.
Anträge auf Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt und auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finden Sie auf diesen Seiten:
Angeforderte Unterlagen im Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung und Finanzielle Leistungen für Flüchtlinge digital einreichen
Die Unterlagen können Sie mit Ihrem Handy abfotografieren oder Dateien von Ihrem PC hochladen.
Formular zum Hochladen von Dokumenten
Einreichen von fallbezogenen Rechnungen
Auf Grund der Einführung der digitalen Rechnungsbearbeitung im Sozialamt sollen fallbezogene Rechnungen, für im Rahmen der Sozialgesetzbücher XI und XII sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes erbrachte Leistungen, mit folgendem Formular eingereicht werden. Gemeint sind z. B. Rechnungen von ambulanten Pflegediensten, Einrichtungen der Altenhilfe, Anbietern von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsbetrag), Hauwirtschaftlichen Diensten, Anbietern von Hausnotrufsystemen, Mahlzeitendiensten, Therapieeinrichtungen und Anbietern der Schulbegleitung
In der Rechnung ist die Arbeitsplatznummer (AP Nr.), die unter "Mein Zeichen" zu finden ist oder der Namen der beauftragenden Person anzugeben.
Formular zum Einreichen von Rechnungen
Anträge auf den Bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für Investitionskosten von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen gem. § 13 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind weiterhin als PDF an die E-Mail-Adressen der zuständigen Sachbearbeiterinnen im Sozialamt zu senden und dürfen nicht als "Rechnung" ausgezeichnet sein.
Aktuell:
Antrag auf finanzielle Unterstützung bei Heizkostennachforderungen oder gestiegenen Abschlagszahlungen
Menschen, die in Münster wohnen und eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen und aufgrund der aktuellen Preiserhöhungen nicht in der Lage sind, ihre Heizkosten zu bezahlen, können beim Sozialamt einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Geprüft werden kann die Übernahme einer Heizkostennachzahlung oder ob mit erhöhter Abschlagsanforderung ein ergänzender Leistungsanspruch besteht. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei, damit eine schnelle Prüfung des Antrags möglich ist:
- vollständige aktuelle Heizkostenabrechnung oder aktuelle Abschlagsanforderung Ihres Vermieters/Energieversorgers
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z. B. Renteneinkünfte, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, etc.)
- Nachweise über sämtliches Vermögen (Kontoauszüge, Sparbücher etc.)
- Antrag auf Leistungen nach Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII) (PDF, 407 KB)
- Anlage 1: Vermögenserklärung (PDF, 259 KB)
- Anlage 2: Erklärung zu unterhaltspflichtigen Angehörigen (PDF, 265 KB)
Auch Flüchtlinge, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind, können die finanzielle Unterstützung beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte diesen Antrag:
- Vereinfachter Antrag AsylbLG (PDF, 203 KB)
Flüchtlinge, die bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, wenden sich bitte an das Jobcenter Münster.
Bitte beachten Sie: Der Antrag muss im Monat der Fälligkeit der Zahlung/Nachzahlung gestellt werden.
Menschen, die in Münster wohnen und wegen Zahlungsrückständen akut von Wohnungsverlust oder Einstellung der Energieversorgung bedroht sind, haben die Möglichkeit, beim Sozialamt die Übernahme der bestehen Schuldverpflichtungen zu beantragen, um die Wohnung bzw. die Energieversorgung zu sichern. Nutzen Sie hierfür bitte diesen Antrag:
- Antrag Mietschulden (PDF, 163 KB)
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Allgemeine Informationen
Die Stadt Münster hat Informationen und die wichtigsten Fragen und Antworten für Helfende zusammengestellt: www.stadt-muenster.de/ukraine.
Unterbringung von Geflüchteten
Wenn keine andere Unterkunft zur Verfügung steht, sorgt das Sozialamt für die Unterbringung in einer Einrichtung für Geflüchtete oder Wohnungslose.
sozialdienstfuerfluechtlinge@stadt-muenster.de - Telefon: 02 51/4 92-55 60
Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Geflüchteten
Leistungen zum Lebensunterhalt inklusive medizinischer Versorgung von Flüchtlingen, müssen beim Jobcenter beantragt werden, wenn die Flüchtlinge bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde erhalten haben. Informationen für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine finden Sie unter folgendem Link: www.stadt-muenster.de/jobcenter/ukraine
Wurde durch die Ausländerbehörde bisher keine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung erteilt, kann das Sozialamt die Leistungen übernehmen, wenn die Flüchtlinge nicht über ausreichende Mittel verfügen. Hierzu dient der "Kurzantrag auf Leistungen für ukrainisch Geflüchtete".
Im Regelfall wird auf Veranlassung des Sozialamtes durch die Techniker Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte ausgestellt. Hierfür wird zusätzlich ein Lichtbild benötigt. Darauf hat die Stadt Münster keinen Einfluss. Werden die Gesundheitskarten durch die Techniker nicht zeitnah zugestellt, ist dennoch ein notwendiger Arztbesuch möglich, da der Versicherungsschutz ab Antragstellung besteht. In dringenden Fällen stellt die TKK eine Ersatzbescheinigung aus oder die Versichertenkarte kann in der Arztpraxis nachgereicht werden.
- Kurzantrag auf Leistungen für ukrainische Geflüchtete (PDF, 162 KB)
- Belehrung über Mitwirkungspflichten in ukrainischer Sprache (PDF, 50.6 KB)
- Belehrung über Mitwirkungspflichten in russischer Sprache (PDF, 296 KB)
- Belehrung über Mitwirkungspflichten in deutscher Sprache (PDF, 28.6 KB)
Інформація для біженців з України
Загальна інформація
Адміністрація міста Мюнстер (Münster) зібрала інформацію та найважливіші запитання і відповіді для тих, хто допомагає біженцям: www.stadt-muenster.de/ukraine
Розміщення біженців
Якщо іншого житла немає, орган соціального забезпечення (Sozialamt) організовує проживання в закладі для біженців чи безпритульних.
sozialdienstfuerfluechtlinge@stadt-muenster.de – телефон: 02 51/4 92-55 60
Забезпечення коштів на існування біженців
Заявку на отримання соціальної допомоги для забезпечення коштів на існування, включно з медичним обслуговуванням біженців, необхідно подавати до центру працевлаштування (Jobcenter), якщо біженці вже отримали дозвіл на перебування (Aufenthaltserlaubnis) або тимчасове посвідчення на легальне перебування в країні (Fiktionsbescheinigung) від відомства у справах іноземців (Ausländerbehörde). Інформація для осіб з України, які шукають захисту, за посиланням: www.stadt-muenster.de/jobcenter
Якщо відомство у справах іноземців (Ausländerbehörde) ще не видало дозвіл на перебування (Aufenthaltserlaubnis) чи тимчасове посвідчення на легальне перебування в країні (Fiktionsbescheinigung), виплату соціальної допомоги може взяти на себе орган соціального забезпечення (Sozialamt), якщо біженці не мають достатньо коштів на існування. Для цього застосовується «Спрощена заява на надання соціальної допомоги для українських біженців».
Як правило, на запит органу соціального забезпечення (Sozialamt) лікарняною касою Techniker Krankenkasse надається електронна картка медичного страхування (Gesundheitskarte). Для цього додатково потрібне фото. Адміністрація міста Мюнстер (Münster) не має жодного впливу на видачу такої картки. Якщо картки медичного страхування не будуть надіслані лікарняною касою Techniker Krankenkasse вчасно, звернутися до лікаря все ж таки можна, оскільки страхове забезпечення діє з моменту подачі заяви. У невідкладних випадках ТКК видає довідку про наявність медичного страхування (Ersatzbescheinigung) або картку медичного страхування можна принести в приватний кабінет лікаря (Arztpraxis) пізніше.
- Kurzantrag auf Leistungen für ukrainische Geflüchtete (PDF, 162 KB)
- UK: Інструкція: Belehrung über Mitwirkungspflichten (PDF, 50.6 KB)
- RU: Разъяснение: Belehrung über Mitwirkungspflichten (PDF, 296 KB)
- Belehrung über Mitwirkungspflichten in deutscher Sprache (PDF, 28.6 KB)
Ihre Kontaktaufnahme zum Sozialamt
Das Sozialamt können Sie zu den Öffnungszeiten persönlich über das Kundenzentrum im Erdgeschoss des Gebäudes Hafenstraße 8 erreichen. Hier erhalten Sie zum Beispiel Kurzinformationen und können Unterlagen abgeben, das gilt auch für Angelegenheiten im Schwerbehindertenrecht.
Ein persönliches ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch mit Ihrer Ansprechperson. Wenn Sie noch keine Ansprechperson haben, wählen Sie die Nummer 02 51/4 92-55 60.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie Ihr Anliegen auch telefonisch, postalisch oder per E-Mail klären:
- Telefonisch mit Ihrer persönlichen Ansprechperson unter der Ihnen bekannten Telefonnummer.
- Wenn Sie noch keine Ansprechperson haben, wählen Sie die Nummer 02 51/4 92-55 60.
- Post bitte an: Stadt Münster, Sozialamt, 48127 Münster
oder Sie nutzen einen der an den Häusern der Verwaltung angebrachten Briefkästen. - Per E-Mail an die Adresse Ihrer persönlichen Ansprechperson, wenn Sie noch keine Ansprechperson haben, schreiben Sie an sozialamt@stadt-muenster.de