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Immissionsschutz
Luftqualität und -reinhaltung
Die Belastung unserer Umwelt durch Luftverunreinigungen wird hauptsächlich verursacht durch die Abgase aus Verbrennungsprozessen (Kfz-Verkehr, Gewerbeanlagen, Hausbrand), den Abrieb von Bremsbelägen und Reifen aus dem Kfz-Verkehr und durch die Freisetzung von Lösemitteln. Die meteorologischen Verhältnisse führen je nach den vorherrschenden Witterungsbedingungen zu Veränderungen der Belastungen. Bei bodennahen Schadstoffquellen wie Kfz-Verkehr oder Hausbrand spielen für die Schadstoffbelastung auch die kleinräumigen Ausbreitungsverhältnisse eine Rolle.
Wichtigstes Ziel der gesetzlichen Regelungen zur Luftreinhaltung ist der Schutz der menschlichen Gesundheit.
Zentraler Ansatzpunkt des kommunalen Handelns ist der Schutz vor Luftverunreinigungen durch Gewerbebetriebe und Kleinfeuerungsanlagen (Kamine und Öfen) sowie die Reduzierung von hohen kleinräumigen Belastungen aus dem Kfz-Verkehr (planerischer Immissionsschutz).
Für die Einschätzung der städtischen Luftqualität sind die Schadstoffe Stickoxid (NOx), Feinstaub (PM10) und Ozon (O3) maßgeblich.
Überwachung der Luftqualität
Zur Überwachung der Schadstoffbelastung wird in Münster an den kontinuierlichen Luftmessstationen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW an der Weseler Straße und Münster Geist die Luftqualität erfasst.
An hochbelasteten Straßenabschnitten (sogenannten HotSpots) werden zusätzlich die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub ermittelt. Passive Schadstoffsammler und aktive Luftmessstationen befinden sich an der Weseler Straße, Steinfurter Straße und am Bült. Die städtische Hintergrundbelastung wird an der Messstelle Münster-Geist erfasst. Die Ergebnisse zeigen, dass bei der Stickstoffdioxidbelastung am Bült nach wie vor Überschreitungen auftreten. Bei der Feinstaubbelastung sind die Jahresmittelwerte deutlich unter dem Jahresgrenzwert. Der WHO-Zielwert wird an viel befahrenen Straßen noch überschritten.
Informationen des Landesumweltamtes zur aktuellen Schadstoffbelastung:
Die Maßnahmen im Überblick:
- Verkehrsstrukturelle Maßnahmen
Radverkehr, ÖPNV und Schienennahverkehr noch stärker fördern, „Grüne Welle" auf Hauptverkehrsstraßen, Verbesserung von Parkleitsystem und Park & Ride, Optimierung der Baustellenlogistik, ab 2014 erfolgt eine beschleunigte Modernisierung der Busflotte sowie der Einsatz von Elektrobussen auf einer Buslinie. - Mobilitätsmanagement
Ausbau des FirmenAbo-Angebots, Netzausbau und kürzere Taktungen, schnelle Umstellung auf Fahrzeuge mit neuester Schadstofftechnologie bei Stadtwerke-Bussen, öffentlichen Fuhrparks und Auftragsunternehmern - Energieversorgung
Ausbau des Nah- und Fernwärmenetzes - Umweltzone
Die Umweltzone wurde zum 1. Januar 2010 eingerichtet. In der Umweltzone dürfen seit dem nur Kraftfahrzeuge fahren, die mit gelber oder grüner Schadstoffplakette ausgestattet sind. Ab dem 1. Januar 2015 dürfen hier nur noch Kraftfahrzeuge mit einer grünen Plakette fahren. Die Größe der Umweltzone bleibt unverändert.
Weitergehende Informationen zu den Maßnahmen und zur Lage der Umweltzone:
- Luftreinhalteplan Münster 2014 (PDF im Angebot der Bezirksregierung Münster)