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Immissionsschutz
Luft - Kamine und Öfen
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nimmt Aufgaben der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1. Bundes-Immissionsschutzverordnung - 1. BImSchV) wahr. Die 1. BImSchV regelt unter anderem den Betrieb, die Abnahme und die Überwachung der privaten Öfen und Kamine. Die Abnahme und Überwachung dieser Anlagen obliegt dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wird tätig, falls ein ordnungsrechtliches Verfahren wegen der Nichteinhaltung von Bestimmungen der Verordnung geprüft oder durchgeführt werden muss. Eine Prüfung des rechtmäßigen Betriebes der Kleinfeuerungsanlagen erfolgt, wenn Nachbarschaftsbeschwerden vorliegen. Die meisten Beschwerden betreffen Kleinfeuerungsanlagen, die mit Holz bzw. Kohle betrieben werden. Wird die Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben, kann ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet werden. Hierzu muss es aber nicht kommen, wenn beim Einbau und Betrieb der Kleinfeuerungsanlage bestimmte Aspekte berücksichtigt werden:
- Der Kamin muss über eine ausreichende Höhe verfügen.
- Es sind nur für die Anlage geeignete Brennstoffe einzusetzen – Abfälle sind grundsätzlich tabu.
- Beim Einsatz von Holz ist nur ausreichend getrocknetes Holz (Restfeuchte kleiner als 25 %) zu wählen. In den Wintermonaten bietet der Immissionsschutzberater Ralf Besler für Bürgerinnen und Bürger eine kostenlose Holzfeuchtemessung an.
- Im Verbrennungsraum ist für ausreichend Luftzufuhr zu sorgen.
- Die Wärmeabgabe der Feuerungen muss über die Brennstoff- und nicht über die Luftzufuhr geregelt werden. Ansonsten kann es zu Rauch- und Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft durch die unvollständige Verbrennung des Heizmaterials im Ofen kommen. Daher: Im Zweifelsfall lieber eine geringere Menge Heizmaterial nachlegen.
Weitergehende Informationen bieten die Broschüre: „Drinnen behaglich – draußen ärgerlich?“ sowie das regelmäßige Beratungsangebot von Ralf Besler. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Anforderungen an den Betrieb der Kleinfeuerungsanlagen.