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Natur und Landschaft
Die Erhaltung der Vielfalt der natürlicherweise in einem Landschaftsraum vorkommenden Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume, die Vernetzung von Biotopen, der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Erholung der Menschen in der Landschaft gehören zu den Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde, die durch verschiedene Instrumente umgesetzt werden.
Untere Naturschutzbehörde
Die untere Naturschutzbehörde der kreisfreien Stadt Münster ist beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit angesiedelt.
Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde ergeben sich im Wesentlichen aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landesnaturschutzgesetz NRW.
Dies sind insbesondere:
- Aufstellung und Umsetzung von Landschaftsplänen
- Ausweisung von besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Rahmen der Landschaftsplanung (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile)
- Betreuung der besonderes geschützten Teile von Natur und Landschaft
- Umsetzung konkreter Biotoppflegemaßnahmen
- Erteilung von Befreiungen von den Geboten und Verboten des Landesnaturschutzgesetzes und der Festsetzungen in den Schutzgebieten
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Mitwirkung bei Vorhaben, durch die Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 30 des Landesnaturschutzgesetzes verursacht werden
- artenschutzrechtlichen Aufgaben im Rahmen des internationalen Artenschutzes, insbesondere die Überwachung des Handels mit geschützten Arten
- Genehmigung von Tiergehegen
- Reitregelung, insbesondere die Ausgabe von Reitkennzeichen
- Umsetzung des Vertragsnaturschutzes im Rahmen des Kreiskulturlandschaftsprogrammes
- Förderung von Naturschutzmaßnahmen
- Beratung in naturschutzfachlichen Fragestellungen
- Erfassung von Flächen, für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt wurden (Kompensationsflächenkataster (Komkat)
- Einrichtung und Betreuung des Naturschutzbeirates gemäß § 70 des Landesnaturschutzgesetzes NRW
- Im Umweltkataster finden Sie eine Darstellung der Kompensationsflächen .
Naturschutzbeirat
Der Naturschutzbeirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt Münster für die jeweilige Legislaturperiode, fünf Jahre, gewählt.
Der Naturschutzbeirat besteht aus 16 Mitgliedern und ihren Vertretungen, Vorsitzende ist Ulrike Brockmann-Krabbe, stellvertretender Vorsitzender ist Heinz-Georg Hartmann.
Zusammensetzung:
- acht Mitglieder der nach § 12 anerkannten Vereine, davon je zwei Mitglieder des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU), drei Mitglieder der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. (LNU) und ein Mitglied der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e. V. (SDW)
- zwei Mitglieder des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes
- ein Mitglied des Waldbauernverbandes NRW e. V.
- ein Mitglied des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.
- ein Mitglied des Landesjagdverbandes
- ein Mitglied des Fischereiverbandes NRW e. V.
- ein Mitglied des Landessportbundes NRW e. V.
- ein Mitglied des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.
Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind grundsätzlich öffentlich. Die Sitzungstermine werden in der Tagespresse und im Ratsinformationssystem bekannt gegeben.
Naturschutzwacht
Die untere Naturschutzbehörde soll auf Vorschlag des Naturschutzbeirats Beauftragte für den Außendienst bestellen (Naturschutzbeauftragte). Diese bilden die Naturschutzwacht. Die Naturschutzwacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden.
Seit 1981 übernehmen die Mitglieder und Vertreter im Naturschutzbeirat die Funktion der Naturschutzwacht. Dieses Vorgehen wurde auch vom aktuellen Naturschutzbeirat bestätigt.