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Wasser
Infos rund ums Wasser
Wasser ist eine unverzichtbare Grundlage allen Lebens. Ziel des Gewässerschutzes ist, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG).
Auf dieser Grundlage sind der Bestand der Ressource Wasser und seine Qualität dauerhaft zu erhalten und - soweit bereits geschädigt - wieder herzustellen. Jeder Eingriff in den Wasserhaushalt geht mit mehr oder minder starken Auswirkungen auf den Naturhaushalt einher. Daher gilt es im Rahmen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft die Ressource Wasser weitgehend zu schonen. Nachhaltigkeit bedeutet, den Eintrag von Schadstoffen soweit wie möglich zu vermeiden und einen sparsamen Umgang mit dem Lebensgut Wasser zu erzielen.
Aufgabe der Unteren Wasserbehörde innerhalb der Umweltbehörde ist es, den Wasserhaushalt vorsorgend zu schützen. Sie wirkt deshalb auf die Nutzer (z.B. Industrie- und Gewerbebetriebe, Landwirtschaft, Verbände und auch Privatleute) ein, um diese Einflüsse mit dem naturräumlichen Funktionen in Einklang zu bringen.
Dabei stehen nicht nur die wasserrechtlichen Vorschriften (z. B. Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Richtlinien und Verordnungen) im Vordergrund, vielmehr geht es auch um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, um die Ressource Wasser nachhaltig zu schützen.
Die wesentlichen Aufgaben zum Schutz der Gewässer sind:
- Sicherung und Wiederherstellung einer natürlichen Gewässermorphologie einschließlich der Gewässerauen
- Überwachung der Gewässer und deren Beschaffenheit
- Hochwasserschutz, Sicherung von Überschwemmungsgebieten
- Niederschlagswasserversickerung bzw. dessen ortsnahe Gewässereinleitung
- Sicherung der Trinkwasserversorgung
- Überwachung von Wasserschutzgebieten sowie Sicherstellung eines vorsorgenden und flächendeckenden Gewässerschutzes
- Genehmigen, erlauben und überwachen von Gewässerbenutzungen (z.B. Abwassereinleitungen in Gewässer und Kanalisation, Wasserentnahmen) und wasserwirtschaftlichen Anlagen (z.B. aus Kleinkläranlagen)
- Vorbeugung von Auswirkungen des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
- Veranlassung und Durchführung von Sofort- und Sanierungsmaßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen (Öl- und Giftunfälle).
Weitere Informationen:
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Umweltthema Wasser
- Umweltbundesamt: Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz