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Service
Sie haben Fragen, Hinweise, Anregungen, Beschwerden oder auch ein Lob zum Zuständigkeitsbereich des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit?
- Eine Spielplatzrutsche ist defekt und sollte repariert werden.
- An Ihrer Haustür ist ein Hornissennest.
- Eine alte Autobatterie liegt im Graben.
- Ölschlieren schwimmen auf dem Bach.
- Ein Graffiti auf einem Spielplatz oder in einer Grünanlage soll entfernt werden.
Sie möchten eine Beratung:
- Muss ich meinen Heizöltank prüfen lassen?
- Darf ich zur Gartenbewässerung einen Brunnen bohren?
Sie brauchen eine Zulassung oder Erlaubnis,
weil das Umwelt- oder Naturschutzrecht es so vorschreibt, zum Beispiel
- eine wasserrechtliche Erlaubnis, um Abwasser einzuleiten,
- eine landschaftsrechtliche Befreiung, um in einem Schutzgebiet bauen zu können.
Achten Sie bei der Einreichung Ihrer Antragsunterlagen darauf, dass sie vollständig sind. Das erspart Ihnen und uns Zeit für weitere Rückfragen.
Kundenkontaktmanagement:
Tel. 02 51/4 92-67 01 und 02 51/4 92-67 02
Gerne können Sie auch für Informationen den Online-Mängelmelder nutzen: Zum Mängelmelder