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Umwelt- und Freiraumplanung
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – Was ist das?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung - kurz UVP - verfolgt das Ziel, dass bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben und Planungen die Belange des Umweltschutzes frühzeitig und umfassend berücksichtigt werden. Vor der Zulassung eines Projektes müssen deshalb die Auswirkungen auf die Umwelt genau ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die UVP leistet damit einen Beitrag, dass die Belange von
- Menschen, Tieren und Pflanzen,
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
- Kulturgütern und sonstigen Sachgütern
- sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
bei der Entscheidung über ein Vorhaben umfassend gewürdigt werden.
Die für die Entscheidung zuständige Behörde, aber auch die Öffentlichkeit, kann sich so ein Bild davon machen, ob es zu Lärmbelästigungen durch eine neue Straße kommt, ob Tiere und Pflanzen geschädigt werden oder ob das Landschaftsbild nachhaltig gestört wird.
Im Rahmen der UVP werden auch Wege aufgezeigt, wie Beeinträchtigungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden können. Liegen verschiedene Varianten vor, so zeigt die UVP die aus Umweltgesichtspunkten günstigste Lösung auf.
Die UVP dient im Sinne einer Umweltfolgenabschätzung der Verdeutlichung der mit einer Planung verbundenen Konsequenzen für unsere Umwelt. Die letztendliche Entscheidung fällt jedoch unter Abwägung aller entscheidungsrelevanter Belange.
Weitere Informationen:
- UVP-Gesellschaft: www.uvp.de
- Infos des Umweltbundesamtes www.umweltbundesamt.de/themen
Gesetzliche Grundlagen
Ob für ein bestimmtes Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Maßgeblich ist hierbei vor allem das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Das Gesetz benennt rund 150 Vorhaben, bei deren Zulassung eine UVP erforderlich werden kann. Das hängt von der Größe bzw. der Leistung des Vorhabens sowie der Möglichkeit der Betroffenheit besonders empfindlicher Gebiete ab.
Für einige Vorhaben in der Zuständigkeit des Landes, z.B. bei bestimmten Baugenehmigungsverfahren, ist das "Landes-UVP-Gesetz" (UVPG NW) anzuwenden.
Neben der UVP für konkrete Vorhaben und Projekte ist für bestimmte Pläne und Programme eine Strategische Umweltprüfung (SUP) auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2001/42/EG erforderlich. Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau 2004) erfolgte für die Raumordnungs- und Bauleitplanung eine Anpassung des deutschen Rechts an die europarechtlichen Vorgaben. Für die meisten Bauleitpläne (Bebauungs- und Flächennutzungspläne) ergab sich daraus die Notwendigkeit einer Umweltprüfung. Zur Erleichterung von Planungsvorhaben der Innenentwicklung ist seit der Novellierung des Baugesetzbuches 2007 eine formelle Umweltprüfung für Bebauungspläne im innerstädtischen Raum häufig verzichtbar.
- Verfahrensablauf bei UP-pflichtigen Bebauungsplänen (PDF, 54.2 KB)
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Ablauf einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der Übersicht
Anlass
- Für die Genehmigung bestimmter, im UVP-Gesetz aufgeführter Bauvorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
- Zu Beginn des Verfahrens stellt die für die Genehmigung zuständige Behörde fest, ob eine UVP erforderlich ist.
Festlegung von Art und Umfang
- Welche Methodik?
- Welcher Untersuchungsraum?
- Welche Schutzgüter sind betroffen und wie sind diese zu untersuchen?
- Liegen Alternativen vor?
Gutachten
- Erstellung der erforderlichen Unterlagen in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie bzw. eines Umweltberichtes
- Ergänzende Fachgutachten, z.B. zum Lärmschutz, Kartierungen, Artenschutzprüfung etc.
Öffentlichkeit
Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung der Öffentlichkeit, z. B. durch:
- Anhörungsverfahren
- Bürgerversammlungen
- Veröffentlichungen im Amtsblatt
- Auslegung von Unterlagen
- Einstellung ins Internet
Rechtliche Wertung
- Die vorgelegten Unterlagen werden durch die Behörden geprüft und bewertet. Dabei fließen die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung ein.
- Im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit finden die Ergebnisse der UVP neben anderen Belangen Berücksichtigung.