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Handlungskonzept Wohnen
Das Handlungskonzept Wohnen (HKW) ist das Rahmenkonzept der Stadt Münster zur Wohnungs- und Baulandpolitik. Aufgabe des HKW ist es, die Ziele und Positionen der Stadt in der Bauland- und Wohnungspolitik festzulegen und die städtischen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele zu bündeln. Die Grundzüge und Weichenstellungen sowie die wichtigsten Bausteine dieses Handlungskonzeptes hat der Rat im Dezember 2013 und im April 2014 einstimmig beschlossen.
Folgende wohnungspolitischen Ziele und Handlungsaufträge aus dem Handlungskonzept Wohnen fallen in die Verantwortung des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung:
- Verbesserung der Wohnsituation für einkommensschwache Haushalte, Familien, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Studierende
Durch die angespannte Wohnungsmarktlage kommt es zu Verdrängungseffekten insbesondere gegenüber einkommensschwachen Haushalten, aber auch Studierenden und Familien. Im Handlungskonzept Wohnen ist daher verankert, dass- jährlich mindestens 300 neue Sozialwohnungen gefördert werden,
- eine Satzung zur Begründung von kommunalen Benennungsrechten im geförderten Mietwohnungsbau erarbeitet und
- dem Rat ein Förderprogramm zum Ankauf von Belegungsbindungen vorgelegt wird.
- Sozial gemischte Wohnquartiere
Um einer sozialen Segregation vorzubeugen ist es im Rahmen von neuen Wohnbauprojekten ein weiteres Ziel, sozial gemischte Wohnquartiere zu entwickeln, die eine möglichst große Vielfalt an Wohnformen für die verschiedenen Zielgruppen beinhalten.
Damit insbesondere diese wohnungspolitischen Ziele, aber auch generelle Ziele der Baulandentwicklung und Baulandbereitstellung erreicht werden können, wurde im Handlungskonzept Wohnen der Grundsatzbeschluss gefasst, ein „Münsteraner Modell einer sozial gerechten Bodennutzung“ zu entwickeln, das am 2.4.2014 vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurde.
Kerninhalte der „Sozial gerechten Bodennutzung“ bezogen auf die Ziele und Handlungsaufträge des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung sind:
- Bei neuen Baulandentwicklungen privater Investoren müssen 30 % der entstehenden Nettowohnfläche mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
- Die Stadt Münster hat sich selbst verpflichtet, bei eigenen Grundstücksverkäufen 60 % der potentiellen Nettowohnfläche für den sozial geförderten Wohnungsbau zu binden.
- Städtische Grundstücke werden insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt einer Quartiersentwicklung und der Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen konzeptorientiert vermarktet.
Weitergehende Informationen:
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Zum Handlungskonzept Wohnen:
www.stadt-muenster.de/stadtplanung/handlungskonzept-wohnen.html -
Zur Sozialgerechten Bodennutzung:
www.stadt-muenster.de/stadtplanung/sozialgerechte-bodennutzung.html - Zur konzeptionellen Vermarktung städtischer Grundstücke: Vergaberichtlinien (PDF, 45.8 KB)