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Erlöschen von Aufenthaltstiteln
Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erlischt unter den im Aufenthaltsgesetz genannten Voraussetzungen. Dies geschieht kraft Gesetzes und zwar ohne, dass Sie zuvor eine Warnung oder Information darüber erhalten.
Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen, der länger als 6 Monate dauern soll oder wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Ausreise noch nicht genau wissen, ob und zu welchem Zeitpunkt Sie wieder zurück nach Deutschland kommen werden, kontaktieren Sie uns bitte. In diesem Fall können Ihnen die für Ihren Fall geltenden Voraussetzungen mitteilen.
Insbesondere wenn Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, sich bereits mindestens seit 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten oder der Auslandsaufenthalt beispielsweise aus beruflichen Gründen erforderlich ist, gibt es Ausnahmen, die einen längeren Auslandsaufenthalt ermöglichen.
Bitte achten Sie zudem darauf, immer rechtzeitig vor Ablauf Ihrer aktuellen befristeten Aufenthaltserlaubnis einen Verlängerungsantrag zu stellen, wenn Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland verlängern möchten. Wenn Sie dies versäumen, ist Ihr Aufenthalt nicht länger rechtmäßig und Ihnen kann eventuell keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.