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Selbständigkeit
Neben der Ausübung einer Beschäftigung bietet das Aufenthaltsgesetz auch die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu erhalten.
Unter diesem Begriff versteht man die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit ebenso wie die Anmeldung und Betreibung eines Gewerbes.
Über diesen Aufenthaltszweck möchten wir Sie auf den folgenden Seiten informieren.