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Spracherwerb
Wenn Sie einen Sprachkurs in Deutschland absolvieren möchten, benötigen Sie hierfür eine Aufenthaltserlaubnis. Da der Aufenthalt zum Spracherwerb genutzt werden soll, muss es sich bei dem Sprachkurs um einen sogenannten Intensivsprachkurs handeln. Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, in der Regel täglichen Unterricht (mindestens 18 Wochenstunden) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Weitere Informationen zum Aufenthalt zum Zwecke des Spracherwerbs finden Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie im Anschluss an Ihren Sprachkurs ein Studium aufnehmen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienvorbereitung. Weitere Informationen haben wir im Punkt Vor dem Studium zusammengestellt.
Bitte mitbringen…
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs beantragen oder verlängern möchten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- Ein aktuelles Passfoto
- Ein ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben i.H.v. 1.027,40 € pro Monat oder Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG
- Sprachkursbescheinigung
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs wird in der Regel für die Dauer Ihres Sprachkurses erteilt. Sollten Sie an einem weiteren Sprachkurs teilnehmen wollen, kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einer Gesamtdauer von zwölf Monaten verlängert werden.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Wenn Sie den Sprachkurs erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck beantragen. In Betracht kommen in der Regel die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder die Aufnahme einer Ausbildung.
Während des Sprachkurses ist der Wechsel des Aufenthaltszwecks ebenfalls möglich.
Erwerbstätigkeit
Die Aufnahme einer unselbstständigen Beschäftigung ist mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb im Umfang von 20 Wochenstunden erlaubt.