Seiteninhalt
Reiseausweise
Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose
Die Reiseausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Den Antrag dafür stellen Sie bei der Ausländerbehörde Münster. Bringen Sie dafür bitte ein biometrisches Passfoto mit.
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose erfüllen.
- Ein Reiseausweis für Flüchtlinge können Sie beantragen, wenn Sie als Asylberechtigter anerkannt wurden oder das BAMF bei Ihnen die Flüchtlingseigenschaft festgestellt hat. Ein Status als subsidiär Schutzberechtigter genügt nicht.
- Für einen Reiseausweis für Ausländer/-innen benötigen wir den Nachweis, dass Sie einen Nationalpass nicht in zumutbarer Weise erhalten können. Dies ist durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Heimatbehörden und/oder der Botschaft zu belegen.
Selbiges gilt für den sogenannten „Ausweisersatz“, der Ihnen durch die Ausländerbehörde ausgestellt werden kann.
Mit dem Ausweisersatz sind Grenzübertritte jedoch nicht möglich. - Für einen Reiseausweis für Staatenlose sind Nachweise erforderlich, die belegen, dass Sie kein Staat als staatsangehörig ansieht. Ob Sie staatenlos sind, wird durch die Ausländerbehörde im Rahmen Ihres Antrags dann geprüft.
Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung können bis zu sechs Wochen vergehen. Wenn Sie eine Reise planen, kontrollieren Sie daher frühzeitig, ob Ihr Reiseausweis noch gültig ist, und vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer/-innen beträgt zurzeit bis zu 100 EUR. Die genauen Gebührentatbestände können § 48 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) entnommen werden:
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV): § 48 Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen