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Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie sich bereits seit einer Weile in Münster oder Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis aufhalten, ist es in der Regel möglich, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet, dass Sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten dürfen und die Vorsprache bei der Ausländerbehörde nur notwendig ist, wenn Sie einen neuen Reisepass haben.
Auf dieser Seite erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft, als Familienangehöriger eines Deutschen, als Selbstständiger, als Flüchtling / Asylberechtigter, als Jugendlicher oder eine Blaue Karte-EU haben, finden Sie auf der linken Seite noch entsprechende Unterpunkte und speziellere Voraussetzungen, unter denen Sie eine Niederlassungserlaubnis bekommen können.
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist es grundsätzlich notwendig, dass Sie sich seit fünf Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten. Sollte dies auf Sie zutreffen, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies ist leider nicht möglich, wenn Sie eine der folgenden Aufenthaltserlaubnisse besitzen:
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zur Krankenbehandlung
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche
Neben der Niederlassungserlaubnis gibt es auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Dies ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Ihnen eine spätere Migration in ein anderes EU-Land vereinfacht, da sie dort vereinfacht einen Aufenthaltstitel erhalten können.
Welche Voraussetzungen Sie für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Zudem ist mit der Niederlassungserlaubnis die Einbürgerung möglich. Informationen zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung und die Kontaktdaten der Einbürgerungsstelle finden Sie auf der Internetseite der Einbürgerungsstelle.
Voraussetzungen
- Fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
Sie müssen seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder zur Ausbildung waren, zählen diese Zeiten nur zur Hälfte (Bsp.: Sie haben drei Jahre lang ein Bachelorstudium oder eine Berufsausbildung absolviert? Dann werden Ihnen hiervon 1,5 Jahre für die Niederlassungserlaubnis angerechnet) - Sicherstellung des Lebensunterhaltes
Sie müssen Ihren Lebensunterhalt ohne Anspruch auf Bezug von öffentlichen Mitteln sicherstellen können. - Altersvorsorge
Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden.
Entsprechende Nachweise stellt die Deutsche Rentenversicherung aus.
Wenn Sie verheiratet sind, kann der Nachweis auch durch Ihren Ehegatten erbracht werden.
Wenn Sie bereits am 31.12.2004 im Besitz der Aufenthaltserlaubnis waren, sind die Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung nicht nachzuweisen. - Krankenversicherung
Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen. - Keine Straftaten
Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern. - Ausreichende Deutschkenntnisse
Sie müssen über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen.
Wenn Sie bereits am 31.12.2004 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren, benötigen Sie lediglich einfache Deutschkenntnisse (A1-Niveau) - Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Sie müssen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme am Test „Leben in Deutschland“, dem Einbürgerungstest oder durch eine abgeschlossene Schulausbildung einer allgemeinbildenden Schule in Deutschland nachgewiesen werden.
Wenn Sie bereits am 31.12.2004 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren, sind die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht nachzuweisen.
Es sind grundsätzlich alle Voraussetzungen zu erfüllen. Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen können, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen dann, ob (teilweise) von den Voraussetzungen abgesehen werden kann.
Sofern Sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllen, kann Ihnen ein unbefristeter Aufenthaltstitel ausgestellt werden.
Bitte mitbringen…
Wenn Sie die Erteilung der Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen (bei Selbstständigen: Netto-Gewinnbescheinigung)
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- B1-Zertifikat (alternativ: Abschlusszeugnis)
- Test „Leben in Deutschland“ oder Einbürgerungstest (alternativ: Abschlusszeugnis)
- Gebühr: 113,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.
Erwerbstätigkeit
Mit der Niederlassungserlaubnis ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.