Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung
Mitmischen, mitplanen
Früh mitreden: Bürgeranhörung
Auch wenn es im Namen um "Bürger" geht, hier dürfen alle mitmachen. Steht eine aktuelle Planung an, lädt die Stadt über die Medien frühzeitig zu einer öffentlichen Bürgeranhörung ein. Hier informiert sie mit ersten Vorentwürfen über Anlass, Ziele, Inhalte und Auswirkungen des Projektes und stellt auch Varianten für eine Planung vor. In der anschließenden Diskussion können Sie Fragen stellen und Ihre Wünsche und Kritik einbringen. Die Ergebnisse fließen in die weitere Planung ein und werden den politischen Gremien vorgelegt.
Damit Sie bei der Bürgeranhörung besser mitreden können, liegen die Vorentwürfe eine Woche vorher im Kundenzentrum Planen – Bauen – Umwelt sowie im betroffenen Stadtteil aus. Auch im Internet können Sie sich informieren.
Haben Sie zur Bürgeranhörung keine Zeit, können Sie Ihre Gedanken auch per Post, E-Mail oder persönlich dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung mitteilen.
Für: Alle
Grundlage: Baugesetzbuch und freiwillige Angebote
Kontakt: Kundenzentrum Planen - Bauen - Umwelt
Aktuelle Infos zu Bebauungsplänen: www.stadt-muenster.de/stadtplanung
Zweite Chance: Offenlegung
Nach der Bürgeranhörung arbeitet die Verwaltung die Planung detailliert aus. Dazu holt sie die notwendigen Gutachten und Fachmeinungen ein und erstellt eine ausführliche Begründung. Dieser Planentwurf wird zur Beratung in die Gremien des Rates gegeben.
Danach haben Sie eine zweite Chance, Anregungen und Kritik zu den Planungen los zu werden, das muss schriftlich und fristgerecht geschehen. Dazu liegt der vollständige Entwurf mit Begründung und allen Gutachten einen Monat lang öffentlich im Kundenzentrum aus. Sie können auch dort vor Ort Ihre Anregung zu Protokoll geben. Außerdem stehen die kompletten Planunterlagen im Internet.
Danach prüft die Verwaltung jede einzelne eingegangene Anregung und legt sie der Politik mit einem begründeten Entscheidungsvorschlag vor. Der Rat der Stadt entscheidet einzeln über die Eingänge aus der Offenlegungsphase und abschließend über den Bebauungsplan. Unmittelbar danach werden Sie schriftlich informiert, ob Ihre Anregung berücksichtigt wurde.
Für: Alle
Grundlage: Baugesetzbuch und freiwillige Angebote
Kontakt: Kundenzentrum Planen - Bauen - Umwelt
Aktuelle Infos zu Bebauungsplänen: www.stadt-muenster.de/stadtplanung
Weitere Möglichkeiten
Darüber hinaus informiert die Verwaltung immer wieder über die Medien, in Faltblättern und Broschüren über aktuelle Planungsthemen. Sie veranstaltet – insbesondere bei größeren Vorhaben – auch Foren und Workshops. Hier können Sie sich informieren, diskutieren, kritisieren und konstruktiv mitarbeiten.