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Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument zur Steuerung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Durch sie wird die boden- und bauliche Nutzung von Grundstücken vorbereitet und geleitet.
Auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) werden zwei Verfahrensstufen geregelt. In der sogenannten Vorbereitenden Bauleitplanung wird für das gesamte Gemeindegebiet der Flächennutzungsplan aufgestellt. Nachfolgend werden in der Verbindlichen Bauleitplanung für Teilbereiche der kommunalen Flächen Bebauungspläne aufgestellt.
Die in Kraft getretenen Bebauungspläne sowie der Flächennutzungsplan der Stadt Münster können in einer Stadtplananwendung eingesehen werden. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bildet nur der Originalplan der Stadt Münster, der die aktuell gültige Rechtslage wiedergibt.
Austauschstandard XPlanung
„XPlanung“ ist ein Datenstandard und Datenaustauschformat, das den verlustfreien Transfer von Bauleitplänen, Raumordnungsplänen und Landschaftsplänen zwischen unterschiedlichen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Plänen unterstützt.
Der Austauschstandard wurde vom IT-Planungsrat beschlossen und ist ab dem 1. Februar 2023 verbindlich. Dienstleister, die mit der Erstellung von Bebauungsplänen befasst sind, sind demnach auch aufgefordert, den neuen Standard XPlanung anzuwenden.
Mehr zur Umsetzung von XPlanung bei der Stadt Münster