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Bauleitplanung
Beteiligungsformate
Zu den jeweiligen Verfahren der Bauleitpläne, sei es eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) oder die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan), wird die Öffentlichkeit beteiligt. Bei einem sogenannten „Parallelverfahren“ wird für ein Bereich sowohl ein FNP-Verfahren als auch ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die folgenden Beteiligungsformate werden dann für beide Bauleitpläne durchgeführt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Stadtplanungsamt informiert frühzeitig über Anlass, Ziele und wesentliche Inhalte der Planung. Je nach Planfall können auch unterschiedliche Planvarianten vorgestellt werden.
Der Bebauungsplan befindet sich zu diesem Zeitpunkt im Stadium eines Vorentwurfs. Zweck der Anhörung ist die Information und Diskussion über das Planungsvorhaben. Bei Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung werden die frühzeitigen Anregungen in einem Protokoll festgehalten und den politischen Gremien im Rahmen der notwendigen Entscheidungen im weiteren Verfahren mit an die Hand gegeben. Geleitet wird die öffentliche Veranstaltung von der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Bezirksvertretungen.
In der örtlichen Presse erfolgt eine Einladung zu jeder „Bürgeranhörung“. Eine Woche vor dem Termin der Informationsveranstaltung können die Planunterlagen sowohl auf dieser Internetseite als auch im Kundenzentrum Planen und Bauen des Stadthauses 3 eingesehen werden.
Alternativ zu einer öffentlichen Veranstaltung kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auch allein durch die Bereitstellung der Plandokumente auf diesen Internetseiten sowie durch den gleichzeitigen Aushang der Planungsunterlagen im Kundenzentrum des Stadthauses 3 erfolgen.
Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Zu diesem Verfahrensstand haben die Planungen das Stadium des Entwurfs erreicht. Hierzu wird der Plan, bestehend aus Planzeichnung samt seiner Begründung und textlichen Festsetzungen, Gutachten und evtl. weiterer Unterlagen für den Zeitraum eines Monats im Internet veröffentlicht. Gleichzeitig können die Planungsunterlagen im Kundenzentrum Planen und Bauen des Stadthauses 3 eingesehen werden. Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Anregungen oder Kritik zu den Planungsinhalten an die Planungsverwaltung zu adressieren. Über den Eingang der Stellungnahme wird eine Bestätigung versendet.
Nach dem Ende der Veröffentlichung werden alle eingegangenen schriftlichen Anregungen geprüft. Für jeden einzelnen vorgetragenen inhaltlichen Aspekt wird ein begründeter Entscheidungsvorschlag an die Politik vorbereitet.
Der Rat der Stadt Münster entscheidet vor einem abschließenden Beschluss zu einer FNP-Änderung sowie vor einem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan über alle einzelnen vorgebrachten inhaltlichen Kritikpunkte. Hierbei hat er vor allem die öffentlichen Interessen, die mit der Planung verbunden sind, gegenüber den privaten Interessen sachgerecht abzuwägen.
Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung – Inkrafttreten des Bebauungsplans
Nach dem abschließenden Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans bedarf diese Änderung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. Liegt diese vor, so wird durch Bekanntmachung der Genehmigungsverfügung im Amtsblatt der Stadt Münster die Änderung wirksam.
Für ein Bebauungsplanverfahren besteht diese Verpflichtung nicht. Mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt tritt der Bebauungsplan in Kraft. Er bestimmt als Ortsgesetz (Satzung) verbindlich das Bauen in seinem Geltungsbereich.
Alle privaten Eingebenden werden im Anschluss über die vom Rat der Stadt Münster zuvor getroffenen Entscheidungen schriftlich informiert.