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Fahrräder
Fahrrad gefunden?
Wenn Sie ein Fahrrad gefunden haben, können Sie dieses direkt in der Fundfahrradstation des Ordnungsamtes oder bei einem Fundbüro in den Bezirksverwaltungen (nicht im Bürgerbüro Mitte!) abgeben. Sie können das Fahrrad auch selbst in Verwahrung nehmen und online (nur, wenn Sie einen neuen Personalausweis mit eID Funktion haben), per Post oder Telefax (Fax 02 51/4 92-34 59) eine Fahrradfundanzeige zusenden.
Denken Sie bitte daran, die Fundanzeige vollständig auszufüllen (Fundbüro des Fundortes auswählen) und die Rahmennummer anzugeben. Ohne eine Rahmennummer ist ein Fahrrad nur schwer zu identifizieren. Unverschlossene Fahrräder sollten wenigstens drei Tage an einer Stelle gestanden haben bevor sie als Fundsache angemeldet werden dürfen.
Fahrrad vermisst?
Räder, die als gefunden gemeldet oder in der Fundfahrradstation abgegeben wurden, sind im "Fundbüro online" eingetragen.
Fahrräder, die wegen ordnungswidrigen Parkens abgeschleppt wurden, werden in der gleichen Halle wie die Fundfahrräder aufbewahrt, sind aber nicht im "Fundbüro online" registriert.
Für die Herausgabe Ihres Fahrrads müssen Sie Ihr Eigentum belegen können (Beleg der Rahmennummer oder Ersatzschlüssel bei abgeschleppten Fahrrädern).
Fundfahrradstation
Münster - Stadt der Fahrräder! Nirgendwo sonst in Deutschland ist das Fahrrad so eng mit dem Stadtbild verknüpft wie in Münster. Und da hier nicht nur sehr viel Fahrrad gefahren wird, sondern diese "Leezen" auch abhanden kommen oder dort abgestellt werden, wo dies nicht erlaubt ist, gibt es die Fundfahrradstation des Ordnungsamtes.
Informationen zur Fundfahrradstation