Seiteninhalt
Gefunden
Gefunden
Wenn Sie eine verlorene Sache in Münster finden und sie an sich nehmen, müssen Sie dies einem der Fundbüros der Stadt Münster melden, sofern Sie die Sache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können. Sie können die Fundsache in einem der Fundbüros abgeben, damit entlasten Sie sich von allen weiteren Pflichten. Wenn Sie eine Fundsache selbst verwahren wollen, ist eine schriftliche Fundmeldung notwendig.
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (beispielsweise schrottreife Fahrräder oder Mopeds; unbrauchbare Fahrzeugreifen; zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke).
Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10 € sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.
Als Finderin oder Finder stehen Ihnen Fundrechte zu (Finderlohn oder Eigentumserwerb). Diese Fundrechte sind auf Finderlohn beschränkt, wenn die Fundsache unmittelbar persönlichen Daten (z. B. mobile Datenträger) oder Zugang zu Eigentum (Schlüssel). Solche Fundsachen müssen Sie stets im Fundbüro abgeben.
Die Fundsachen werden in der Funddatenbank der Stadt Münster erfasst. zudem können sich Verlierer aktiv im Fundbüro melden.
Fahrradfunde können Sie online oder per Post melden.
- Fundfahrräder
- Fundtiere melden Sie bitte dem Tierheim Münster.
- Informationien zu Ihren Pflichten als Finderin oder Finder erhalten Sie in diesem Auszug aus dem BGB. (PDF, 12.5 KB)