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Ist eine Abmeldung erforderlich?
Ist eine Abmeldung erforderlich?
Beispiele:
Sie ziehen aus Ihrer Wohnung in Münster aus und Sie beziehen eine neue Wohnung in Berlin.
- Nein, Abmeldung ist nicht erforderlich. Geben Sie bitte bei der Anmeldung in Berlin an, dass Sie aus Ihrer Wohnung in Münster ausgezogen sind.
Sie beziehen eine andere, neue Wohnung in Münster (Ummeldung in Münster).
- Nein, Abmeldung ist nicht erforderlich. Melden Sie bitte nur den Einzug in die neue Wohnung.
Sie beziehen eine neue Nebenwohnung in Hamburg, die Hauptwohnung in München bleibt bestehen (Münster war bisher Nebenwohnung).
- Nein, Abmeldung ist nicht erforderlich. Geben Sie bitte bei der Anmeldung in Hamburg an, dass Sie aus Ihrer Wohnung in Münster ausgezogen sind.
Sie ziehen zurück in die Ihre bisherige Hauptwohnung in München (Münster war bisher Nebenwohnung).
- Ja, Abmeldung ist erforderlich. Sie können sich schriftlich in Münster oder in München abmelden.
Sie haben künftig keine Wohnung mehr (ohne feste Wohnung).
- Ja, Abmeldung ist erforderlich. Sie beziehen keine neue Wohnung, melden Sie die Wohnung in Münster bitte ab.
Sie ziehen ins Ausland.
- Ja, Abmeldung ist erforderlich. Sie beziehen keine neue Wohnung in Deutschland, melden Sie die Wohnung in Münster bitte ab.