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Katastrophenschutz
Katastrophenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Länder sowie der Kreise und kreisfreien Städte. Als untere Katastrophenschutzbehörde ist die Stadt Münster für die Gefahrenabwehr bei Großschadensereignissen verantwortlich. Die hieraus erwachsenen Aufgaben sind der Feuerwehr Münster als Stadtamt 37 übertragen.
Im Verteidigungsfall ist der Katastrophenschutz der Länder Teil des Zivilschutzes des Bundes, der hier die alleinige Gesetzgebungskompetenz hat.
In Münster wurde 1987 das ehemals selbständige Amt für Zivilschutz in die Feuerwehr integriert, die seitdem die Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde wahrnimmt.
Die Organisation der Gefahrenabwehr liegt bei der Feuerwehr-Einsatzleitung, die in ihren Stab Fachberater und Verbindungspersonen anderer Behörden und Organisationen einbindet. Der Einsatzleitung der Feuerwehr werden alle operativ-taktischen Einheiten der in der Gefahrenabwehr mitwirkenden Organisationen unterstellt. In der Gefahrenabwehr der Stadt Münster wirken neben der Feuerwehr Münster mit:
- Arbeiter-Samariter-Bund - ASB
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft - DLRG
- Deutsches Rotes Kreuz - DRK
- Johanniter-Unfallhilfe - JUH
- Malteser Hilfsdienst - MHD
- Technisches Hilfswerk – THW