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Katastrophenschutz
Krisenstab der Stadt Münster
Bei Großschadenereignissen und Katastrophen greifen die Regelungen des BHKG des Landes NRW. Danach ist der Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der unteren Katastrophenschutzbehörde für die Gefahrenabwehr zuständig. Zur Leitung der administrativ-organisatorischen Maßnahmen bedient er sich eines Krisenstabes. Im Krisenstab arbeiten alle zur Bewältigung der vorliegenden Schadenslage benötigten und zuständigen Ämter der eigenen Verwaltung sowie sonstige Behörden und fachkundige Personen mit.
Zur Durchführung der Stabsaufgaben ist an der Feuer- und Rettungswache 1 am York-Ring ein speziell ausgestatteter Stabsraum eingerichtet. Hier stehen den Mitgliedern moderne Telekommunikations- und Arbeitsgeräte sowie sämtliche Versorgungsmöglichkeiten für eine mehrtägige Stabstätigkeit zur Verfügung.