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Beratung und Vermittlung
Ein "Jobcoach" als Begleitung
Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Bürgergeld bei uns im Kundenservice stellen, erhalten Sie eine Einladung zum Erstgespräch mit Ihrem persönlichen Jobcoach. Dieser Berater oder diese Beraterin begleitet Sie bei der Arbeitsuche.
Im Erstgespräch beleuchten Sie gemeinsam Ihre aktuelle Lebenssituation. Dabei werden viele Themenfelder – berufliche Qualifikation, Familiensituation, Gesundheit - zu einem Profil zusammengestellt. Ziel ist es, Ihre Arbeitsmarktchancen in der Summe Ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten zu bestimmen. Von Ihrer aktuellen Situation hängt ab, welche Vermittlungs- oder Förderleistungen wir Ihnen anbieten.
Beratung für besondere Zielgruppen
Damit wir Arbeitsuchende in unterschiedlichen Lebenssituationen gezielt unterstützen können, haben wir speziell qualifizierte Fachleute für folgende Personengruppen:
Vermittlung oder Förderung?
Wenn nach Sichtung der Grunddaten eine Direktvermittlung in ein Arbeitsverhältnis aussichtsreich ist, sucht Ihr Jobcoach in unterschiedlichen Medien nach passenden Stellenangeboten, auf die Sie sich dann bewerben.
- Mehr Informationen dazu erläutern wir im Abschnitt Vermittlungsangebot
Wenn Sie im Gespräch gemeinsam feststellen, dass persönliche Probleme eine direkte Vermittlung verhindern, steht die Überwindung der Probleme (z. B. mangelnde Sprachkenntnisse, Sucht, Überschuldung, drohende Wohnungslosigkeit) im Vordergrund. Ihr Jobcoach kennt die entsprechenden Netzwerkpartner in Münster und ihr Angebot und kann Ihnen geeignete Qualifizierungen, Sprachkurse oder fachkundige Beratungsstellen empfehlen.
Aber: Ohne Sie geht nichts! Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung ist Offenheit und Vertrauen und Ihre aktive Mitarbeit.
Kooperationsplan
Im Kooperationsplan halten Sie zusammen mit Ihrem Jobcoach/Ihrer Jobcoachin fest, welche Ziele erreicht werden sollen und welche Schritte unternommen werden, um diese Ziele zu erreichen. Das sind zum einen eigene Aktivitäten (zum Beispiel: Bewerbungen schreiben) und zum anderen unterstützende Eingliederungsleistungen des Jobcenters (zum Beispiel: Fördermaßnahmen, Coachings). Zusätzlich können im Kooperationsplan auch die Tätigkeitsbereiche, in die Sie vermittelt werden sollen, festgehalten werden.
Der Jobcoach/die Jobcoachin überprüft mit Ihnen regelmäßig Ihre Fortschritte. Auf diese Weise kann schnell festgestellt werden, welche Maßnahmen zielführend sind und welche weniger Erfolg versprechen.
Hinweis: Die im Kooperationsplan festgelegten Aktivitäten und Maßnahmen werden zunächst unverbindlich festgelegt. Werden sie jedoch ohne wichtigen Grund nicht erbracht, können sie auch verbindlich festgelegt werden. Falls die Aktivitäten und Maßnahmen auch dann ohne wichtigen Grund nicht erbracht werden, kann das Bürgergeld gemindert werden.
Unser Vermittlungsangebot
Ihr Jobcoach erarbeitet mit Ihnen passend zu Ihrem Profil einen Zielberuf oder eine Zielausbildung (zum Beispiel „Bürokauffrau“ oder „Sicherheitsfachkraft“). Nicht nur Ihre Fähigkeiten, Stärken und Qualifizierungen spielen dabei eine Rolle, sondern auch die aktuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt: In welchen Berufen sind Arbeitskräfte besonders stark nachgefragt?
Daraus ergibt sich Ihr Bewerberprofil, zu dem Sie passende Stellenvorschläge durch Ihren Jobcoach sowie dem Kommunalen Service-Center für Arbeit (KSCA) des Jobcenters Münster erhalten. Darunter können auch Arbeitsstellen sein, die nicht vollständig Ihrem bisherigen Werdegang, Ausbildungsberuf oder Studienabschluss entsprechen.
Wir erwarten, dass Sie sich auch in diesen Fällen bewerben und zumutbare Beschäftigungen annehmen.
Ihr Engagement ist gefragt!
Wir erwarten, dass Sie sich intensiv um eine Arbeit bemühen: Sie entwickeln Eigeninitiative bei der Stellensuche, stellen angemessene Bewerbungsunterlagen zusammen und bereiten sich gut auf ein Vorstellungsgespräch vor. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, beraten wir Sie gern.
Außerdem können wir Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten anbieten, zum Beispiel die Übernahme von Kosten für die Bewerbung und die Reise zu einem Vorstellungsgespräch. Einzelheiten dazu finden Sie im Punkt "Förderangebote" – und selbstverständlich ist auch Ihr Jobcoach in allen Fragen dazu die richtige Ansprechperson.
- Die Zumutbarkeit ist gesetzlich geregelt: Sozialgesetzbuch 2, § 10