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Zulassung
Abmeldungen nur noch mit Termin!
Ab dem 15.07.2024 können Anträge auf Abmeldung nur noch nach vorheriger Online-Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dies gilt sowohl für Privatkunden, als auch für gewerbliche Kunden.
Die Abmeldung eines Fahrzeuges ist auch mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren möglich. Voraussetzungen für die Nutzung von i-kfz
Abmeldung
Für die Abmeldung eines Fahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- alle Kennzeichenschilder
Die Entwertung der Stempelplaketten (NRW-Siegel) auf den Kennzeichen erfolgt ausschließlich durch die Zulassungsbehörde. Sie dürfen die Plaketten nicht selbst entwerten.
Eine Rückfahrt mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist nur bis zum Ablauf des Tages der Abmeldung und mit den entwerteten Kennzeichen möglich. Eine Rückfahrt ist die direkte Strecke von der Zulassungsstelle zum Bestimmungsort. Zudem muss die Rückfahrt durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sein.
Sofern das Kennzeichen bereits für die Zulassung eines neuen Fahrzeuges verwendet wurde, ist eine Rückfahrt mit dem abgemeldeten Fahrzeug unter Verwendung der bisherigen entwerteten Kennzeichen nicht möglich.
Die Abmeldung kostet 16,80 Euro.
Bei der Abmeldung von Fahrzeugen mit MS-Kennzeichen kann dieses für ein Jahr reserviert werden. Die Reservierungsgebühr kostet zusätzlich 2,60 Euro.
Verwertungsnachweis
Wird ein Fahrzeug verschrottet, wird durch den Entsorgungsbetrieb i.d.R. ein Verwertungsnachweis ausgestellt.
Ab dem 01.09.2023 sind bei einem Antrag auf Außerbetriebssetzung mit Verwertungsnachweis die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II vorzulegen.
Die ZB I + II werden durch die Zulassungsbehörde eingezogen!
Internetbasiertes Zulassungsverfahren - Online-Abmeldung
Die Abmeldung eines Fahrzeuges ist auch mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: