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Zulassung
Standortwechsel
Ein Standortwechsel liegt vor, wenn ein Fahrzeug aus einem auswärtigen Zulassungsbezirk in Münster zugelassen werden soll.
Mit Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- amtliches Ausweisdokument
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Ohne Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei alten "weißen" Fahrzeugbriefen oder bei Kennzeichenänderungen
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- amtliches Ausweisdokument
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Zudem ist die Vorlage der "alten" amtlichen Kennzeichen erforderlich, sofern ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll. Bei Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen ist die Vorlage nicht nötig.
Bei der Zulassung auf juristische Personen oder Vereinigungen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Auszug aus dem jeweiligen Register (Handelsregister, Gewerberegister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, etc.)
- amtliches Ausweisdokument des im Registerauszug benannten Vertreter der juristischen Person/Vereinigung
- bei Freiberuflern: Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form von Brief- oder Kopfbogen oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
Bitte beachten Sie, dass der im Registerauszug genannte Vertreter die erforderlichen Antragsunterlagen zu unterschreiben hat.
Bei Einzelunternehmer, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragene Kaufleute, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, ect. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.
Bevollmächtigung
Für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person ist der unten angefügte Vollmachtsvordruck vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vollmachtgeber hat eine Kopie seines amtlichen Ausweisdokumentes beizufügen. Zusätzlich ist das SEPA-Lastschriftmandat vorab vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Internetbasiertes Zulassungsverfahren
Die Zulassung eines Fahrzeuges mit Standortwechsel ist auch mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
- i-kfz.stadt-muenster.de
- Erteilung einer Vollmacht (PDF, 33.6 KB)
- Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 22.9 KB)