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Zulassung
Wiederzulassung
Als Wiederzulassung wird die erneute Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges, welches zuletzt in Münster zugelassen war, bezeichnet.
Informationen zu Fahrzeugen, die außerhalb von Münster zugelassen waren, sind unter "Standortwechsel" zu finden.
Für den Antrag auf Wiederzulassung eines Fahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- amtliches Ausweisdokument
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bei der Zulassung auf juristische Personen oder Vereinigungen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Auszug aus dem jeweiligen Register (Handelsregister, Gewerberegister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, etc.)
- amtliches Ausweisdokument des im Registerauszug benannten Vertreter der juristischen Person/Vereinigung
- bei Freiberuflern: Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form von Brief- oder Kopfbogen oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
Bitte beachten Sie, dass der im Registerauszug genannte Vertreter die erforderlichen Antragsunterlagen zu unterschreiben hat.
Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, ect. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.
Bevollmächtigung
Für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person ist der unten angefügte Vollmachtsvordruck vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vollmachtgeber hat eine Kopie seines amtlichen Ausweisdokumentes beizufügen. Zusätzlich ist das SEPA-Lastschriftmandat vorab vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
- i-kfz.stadt-muenster.de
- Erteilung einer Vollmacht (PDF, 33.6 KB)
- Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 22.9 KB)
Internetbasierte Wiederzulassung von Fahrzeugen
Die Wiederzulassung eines Fahrzeuges ist auch mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren möglich.
- Online-Wiederzulassung: i-kfz.stadt-muenster.de