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Zulassung
Neuzulassung
Als Neuzulassung wird die erstmalige Zulassung eines Neufahrzeuges ohne vorherigen Haltereintrag bezeichnet.
Bitte vereinbaren Sie für die Zulassung einen Termin.
Für den Antrag auf Zulassung eines Neufahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:
Inländische Fahrzeuge
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC), § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis
- amtliches Ausweisdokument
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Eingeführtes Neufahrzeug
- Ausländische/s Fahrzeugdokument/e im Original
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC), § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis
- Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Neufahrzeugen aus Drittstaaten
Sofern für ein Neufahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, ist dies durch den Hersteller schriftlich zu bestätigen.
Bei der Neuzulassung von ausländischen Fahrzeugen ohne Fahrzeugpapiere kann die Vorführung des Fahrzeuges verlangt werden.
Bei der Zulassung auf juristische Personen, Vereinigungen und Freiberuflern werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Auszug aus dem jeweiligen Register (Handelsregister, Gewerberegister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, etc.)
- amtliches Ausweisdokument des im Registerauszug benannten Vertreter der juristischen Person/Vereinigung
- bei Freiberuflern: Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form von Brief- oder Kopfbogen oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
Bitte beachten Sie, dass der im Registerauszug genannte Vertreter die erforderlichen Antragsunterlagen zu unterschreiben hat.
Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, etc. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.
Bevollmächtigung
Für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person ist die unten angefügte Vollmacht vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vollmachtgeber hat eine Kopie seines amtlichen Ausweisdokumentes beizufügen. Zusätzlich ist das SEPA-Lastschriftmandat vorab vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Internetbasiertes Zulassungsverfahren
Die Neuzulassung eines Fahrzeuges ist auch mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
- i-kfz.stadt-muenster.de
- Erteilung einer Vollmacht (PDF, 33.6 KB)
- Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 22.9 KB)