Worum geht es hier konkret?
Die Kernfrage lautet: Wie kann hier neues urbanes Leben, Kultur, Freizeit und Arbeiten unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungs- und Freiraumstrukturen gestaltet werden?
Grundsätzlich vorgesehen ist hier die Sicherung der vorhandenen Wohnnutzungen im Bestand sowie die Weiterentwicklung und Ansiedlung gewerblicher und dienstleistungsorientierter Strukturen, z.B. in Form eines neuen Innovations-Campus, kleinteiliger Gewerbe- und Handelshöfe, urbaner Produktionsstätten; ggf. Flächen für soziale Infrastrukturen, Gastronomiebetriebe und Veranstaltungsnutzungen sowie Freizeitsport-Angebote. Der vorhandene Wald- bzw. Baumbestand soll – soweit möglich – mit berücksichtigt werden und zu einer Aufwertung des Freiraums entlang des Dortmund-Ems-Kanals beitragen.
Hintergrund
Der Rat der Stadt Münster hat auf Basis der Vorlage V/0435/2020 am 26. August 2020 die Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere südlich des Dortmund-Ems-Kanals beschlossen.
Anlass für die angestrebte Entwicklung ist, dass der Bereich an der Nieberdingstraße nicht mehr als möglicher Standort für ein neues Fußballstadion infrage kommt. Mit dem Ratsbeschluss vom 23. Juni 2021 (V/0238/2021) wurde das Betrachtungsgebiet für das Werkstattverfahren um die Fläche westlich des Kanals erweitert (Am Hawerkamp). Grund dafür ist u.a., dass zwischen den Teilbereichen funktionale Abhängigkeiten, die insbesondere Mobilitäts- und Freiraumaspekte betreffen, bestehen.
In einem Werkstattverfahren wurden die angestrebten städtebaulichen Ziele und die grundsätzlichen Qualitäten der Quartiere im Dialog mit der Stadtgesellschaft sowie mit Expertinnen und Experten ausgelotet. Dabei wurde auch das 2019 initiierte Format des Hafenratschlags fortgeführt.
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens wurden anschließend in die Auslobungsunterlagen (pdf, 8,28 MB) für den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb für das Quartier an der Theodor-Scheiwe-Straße überführt, mit dem der Rat die Verwaltung am 13. Dezember 2023 (Beschlussvorlage V/0378/2023) beauftragt hat. Die aus diesem und den folgenden Qualifizierungsverfahren hervorgehenden städtebaulichen Entwürfe für die Quartiere fließen dann in die konkrete Bebauungsplanung ein. Weiterhin finden die Ergebnisse Eingang in die Fortschreibung des Masterplan Stadthäfen (Beschlussvorlage V/0150/2019).