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Boden und Abfall
Altlasten
In der Vergangenheit hat der sorglose und unsachgemäße Umgang mit Abfällen und umweltgefährdenden Stoffen jeglicher Art dazu geführt, daß viele Flächen mit Schadstoffen belastet sind. In Münster wurden früher viele ausgehobene Sandgruben mit Abfällen verfüllt. Wegen der aus den Ablagerungen austretenden Schadstoffe ist eine Nutzung dieser Flächen als Wohn-, Freizeit- oder Gewerbefläche nicht oder nur eingeschränkt möglich, da die Stoffe für die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser) eine Gefährdung darstellen können. Man unterscheidet grundsätzlich:
- Schädliche Bodenbelastungen, die die Bodenfunktionen beeinträchtigen und die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen,
- Altablagerungen, die aus stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen (z. B. eine ehemalige Deponie) hervorgegangen sind oder Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, und
- Altstandorte, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen (Ölen, Benzine, Reinigungsmittel, Chemikalien etc.) umgegangen worden ist.
Mehr zum Thema "Bodenschutz und Altlasten" finden Sie auf den Seiten des Landesumweltamtes NRW: Landesumweltamt NRW
Vorgehensweise zur Bearbeitung einer Altlastverdachtsfläche bzw. schädlichen Bodenveränderung
Erfassung von Altlastenverdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen
Durch kontinuierliche Recherchen in Bauakten, Auswertung von Luftbildern, historischen Karten und Unterlagen des Stadtarchivs sowie zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung wurden in Münster bereits 620 Altlast-/Verdachtsflächen und 2.200 Altlast-/Verdachtsflächen in der Vorprüfung erfasst (Stand:2015). Hierbei werden umfangreiche Daten und Zusammenhänge zu Lage, Größe und Zustand der Altlast-Verdachtsfläche/schädlichen Bodenveränderung dokumentiert. Ferner werden Kenntnisse über die Stoffe, mit denen möglicherweise umgegangen wurde, zusammengetragen. Die Umwelteinwirkungen der Stoffe einschließlich möglicher Gefährdungen der menschlichen Gesundheit werden im Zusammenhang mit der Nutzung der Fläche und ihrer Umgebung geprüft. Diese Daten werden in ein Kataster aufgenommen.
Gefährdungsabschätzung
Die im Rahmen der Erfassung ermittelten Daten sind Grundlage für die anschließende Gefährdungsabschätzung. Hierbei wird schrittweise untersucht und bewertet, ob von der Altlast-Verdachtsfläche eine nutzungsbezogene Gefährdung ausgeht. Es werden die Auswirkungen auf Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Vegetation und Mensch geprüft.
Sanierung
Hat die Gefährdungsabschätzung zum Ergebnis, dass für den Menschen bzw. für die Umwelt eine Gefährdung besteht, so wird im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung geprüft, mit welchen Mitteln die Gefährdung für den Menschen bzw. für die Umwelt unterbunden werden kann. Maßnahmen zur Beseitigung von Belastungen (z. B. Bodenaushub) durch umweltgefährdende Stoffe nennt man Dekontaminationsmaßnahmen. Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung schädlicher Einwirkungen auf Menschen oder Umwelt ohne Beseitigung der umweltschädlicher Stoffe sind Sicherungsmaßnahmen (z.B. Oberflächenversiegelung).
Flächen, auf denen eine Altlastensicherungsmaßnahme durchgeführt wurde, werden bezogen auf das jeweilige Schadstoffspektrum der Altlast überwacht. Dies kann z. B. mittels regelmäßiger Grundwasseruntersuchungen geschehen. Bei Umnutzungen der Grundstücke sind ggf. weitere Maßnahmen (Sanierung) erforderlich.
Bauen auf Altlasten und Altlastenverdachtsflächen
Sie möchten ein Grundstück erwerben oder verkaufen, eine Altlasten- oder Altlastenverdachtsfläche umnutzen?
Dann wenden Sie sich an die oben genannten Kontaktpersonen. Wir geben Ihnen vor Abschluss eines Vertrages Auskunft darüber, ob für die Fläche Hinweise zu schädlichen Bodenveränderungen vorhanden sind bzw. ob ein Eintrag im Altlast- oder Altlastverdachtsflächenkataster vorliegt. Wir geben Ihnen gerne Hilfestellung zur Recherche zur früheren Nutzung der Fläche, so kann gegebenenfalls ein Verdacht frühzeitig ausgeräumt werden. Unter Berücksichtigung Ihrer Planungswünsche, können wir Ihnen geeignete Maßnahmen aufzeigen, um das Grundsück entsprechend nutzen zu können. Mit diesem Vorgehen können Sie zeitlichen Verzögerungen und damit verbundenen vermeidbaren Kosten im Genehmigungsverfahren oder in der Bauausführung entgegenwirken.
Auskünfte zu schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
Eine Übersicht der Altlast-/Verdachtsflächen können Sie der Altlastenkarte im Umweltkataster entnehmen.
Möchten Sie eine grundstücksbezogene Auskunft, dann reichen Sie bitte einen formlosen Antrag mit einem Lageplan (auf dem das betroffene Grundstück kenntlich gemacht ist) an das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Die Informationen des Altlastenverdachtsflächenkatasters unterliegen im Einzelfall dem Datenschutz. Daher ist gegebenenfalls eine Einverständniserklärung von dem/den Eigentümer/n erforderlich.
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Altlastenkarte
Bitte beachten Sie, dass aus Datenschutzgründen die Karte nur einen ungefähren Überblick bis zum Maßstab 1:10.000 ermöglicht.