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Städtische Friedhöfe
Service
Der Tod ist ein sensibles Thema, dem viele aus dem Weg gehen. Ist ein geliebter Mensch gestorben, müssen plötzlich zahlreiche Fragen und Aufgaben bewältigt werden. Wo und wie soll der Verstorbene bestattet werden? Welche rechtlichen und finanziellen Fragen sind zu regeln?
Statt in Ruhe trauern zu können, sind kurzfristig viele Entscheidungen zu treffen. Die hier zusammengestellten Informationen sollen dabei helfen und anregen, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen.
Dazu gehört auch ein besonderes Angebot der Friedhofsverwaltung: Sie lädt seit vielen Jahren regelmäßig von März bis Oktober zu Veranstaltungen auf dem Waldfriedhof Lauheide ein. Auf dem Programm stehen Konzerte, Lesungen und Führungen zu unterschiedlichen Themen.
Übersichten
- Übersicht: Bestattungsmöglichkeiten auf den städtischen Friedhöfen in Münster (PDF, 16.2 KB)
- Bestattungsarten und ihre Gebühren (Stand 10/2024) (PDF, 55.9 KB)
- Bestattungsunternehmen in Münster und Telgte (PDF, 110 KB)
- Adressen der konfessionellen Friedhöfe in Münster
Satzungen
Die Satzungen regeln die Benutzung der Friedhöfe (Bestattungsvorschriften, Gestaltung der Grabstätten mit Grabmalen, gärtnerische Herrichtung etc.) sowie die Gebühren (Erwerb und Verlängerung von Grabstättenrechten, Nutzung von Aufbahrungs- und Feierhalle, Genehmigung von Grabmalen, Bestattungen und Beisetzungen).
Formulare
Mit der Bestattung wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsunternehmen kann mit dem unten stehenden Vordruck bevollmächtigt werden, die Bestattung bei der städtischen Friedhofsverwaltung zu bestellen und das Nutzungsrecht für eine Grabstätte zu erwerben.
Soll die Grabstätte mit einer Grabeinfassung oder einem Grabmal versehen werden, ist die Genehmigung dafür bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.
Wer ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben hat, kann (und sollte) vorsorglich für den eigenen Todesfall vertraglich regeln, wer das Nutzungsrecht übernimmt. Der Vertrag kann zu Lebzeiten zu einem bestimmten Termin oder sofort in Kraft treten oder erst bei Eintritt des Todes bisherigen Nutzungsberechtigten. Der Vertrag wird an die Friedhofsverwaltung geschickt, damit dort sofort bekannt ist, wer die Grabstätte übernehmen soll.
- Bestattungsauftrag (PDF, 659 KB)
- Antrag auf Genehmigung einer Grabeinfassung / zur Aufstellung eines Grabmals (PDF, 1.25 MB)
- Vertrag zur Übertragung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte (PDF, 1.18 MB)
Informationen zur Grabgestaltung und Grabpflege
Reihen- und Wahlgräber können individuell - nach den Richtlinien der Friedhofsatzung - gestaltet werden. Dann besteht die Pflicht zur regelmäßigen Pflege der Grabstätte. Die gärtnerische Pflege der Grabstätte kann auch einer Friedhofsgärtnerei übertragen werden. Über treuhänderisch abgesicherte Pflege-Verträge informiert die Gesellschaft für Dauergrabpflege.
Eine Alternative zur individuellen Gestaltung ist das Rasengrab. Es kann entweder sofort nach der Beisetzung oder später während der Nutzungszeit eingeebnet und mit Rasen eingesät werden. Dies kann mit jedem Reihen- oder Wahlgrab geschehen.
Im Gegensatz zum Haingrab oder Hainurnengrab kann auf Rasengräbern ein individuelles Grabmal gesetzt werden. Rasengräber liegen nicht an einem speziellen Platz auf dem Friedhof, sondern zwischen Gräbern mit bepflanzten Grabbeeten. Ihre Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung.