Seiteninhalt
Bauen und Wohnen in Gemeinschaft
Grundstücke, Immobilien
Die Stadt Münster unterstützt neue Projekte zugunsten des gemeinschaftlichen Wohnens mit eigenen Grundstücksangeboten.
Das Amt für Immobilienmanagement veröffentlicht gezielte Informationen, sobald geeignete Grundstücke oder Immobilien für solche Zwecke gezielt angeboten werden können. Deren Vermarktung erfolgt auf Basis der vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Vergaberichtlinien:
Zur Einschätzung der Nachfrage fragt die Stadt Münster das grundsätzliche Interesse an der Nutzung bestimmter Grundstücksflächen zugunsten gemeinschaftlicher Bau- und Wohnformen bei Bedarf ab.
Baugemeinschaften, Bewohnergruppen sowie Investoren, die an ausgewählten Standorten an der Realisierung einer Gemeinschaftswohnform interessiert sind, können ihr Projektinteresse gegenüber der Stadt Münster in einem Interessenbekundungsverfahren konkretisieren. Hinweise auf solche Nutzungsoptionen und Informationen zu den Formalitäten dieses Verfahrens werden zu gegebener Zeit vom Amt für Immobilienmanagement jeweils für einen befristeten Zeitraum veröffentlicht:
Mit der Ausschreibung von Grundstücks- oder Immobilienangeboten erhalten Interessenten neben städtischen Zielvorgaben zur Projektentwicklung zugleich Informationen über die maßgeblichen Bewertungskriterien der Bewerberauswahl, zum Verfahren der befristeten Anhandgabe dieser Grundstücke und zu den Kaufbedingungen.
Konkrete Ausschreibungen städtischer Grundstücke zugunsten von Gemeinschaftswohnformen werden auf den Seiten des Amtes für Immobilienmanagement veröffentlicht.
Grundstücke des Landes NRW
Optionen für einen Grundstückskauf zugunsten von Gemeinschaftswohnformen bieten sich grundsätzlich auch mit der Veräußerung lokaler Landesimmobilien. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW veröffentlicht aktuelle Verkaufsliegenschaften sowie Interessenbekundungsverfahren auf seinen Webseiten.
Sofern dort Grundstücke im Verfahren gemäß § 15 III Nr. 2 Haushaltsgesetz im Interessenbekundungsverfahren für einen Verkauf vorgesehen sind, werden damit als berechtigte Käufer (Bieterverfahren) insbesondere bauwillige Investoren und Baugruppen angesprochen, die unter besonderen Anforderungen bestimmte Wohnformen realisieren möchten, die städtebaulich und wohnungspolitisch förderungswürdig sind.