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Gerichtsakten
Abteilungen des Gerichtsarchivs: Kriminal- und Judicialakten
Im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit gehörte die Kontrolle über die städtische Gerichtsbarkeit zu den wichtigsten Autonomierechten der Stadt Münster. Formell lag die Gerichtshoheit zwar beim Fürstbischof, der durch einen Stadtrichter vertreten wurde. In der Praxis übte seit dem Spätmittelalter der Rat die Gerichtsbarkeit in der Stadt jedoch weitgehend selbständig aus. Er stellte dafür aus seinen Reihen zwei Richtherren sowie Schöffen ab. Diese leiteten die Verfahren und sprachen die Urteile. Das galt für die sonst der landesherrlichen Obrigkeit vorbehaltene strafrechtliche "hohe Gerichtsbarkeit". Der Rat konnte also auch Todesurteile verhängen.
Die Stadtrichter waren zwar formell an den Verfahren beteiligt, nahmen jedoch meist keinen Einfluss. Versuche der Fürstbischöfe, die Kontrolle über die städtische Gerichtsbarkeit zurückzugewinnen, waren zunächst erfolglos. Mit dem 1571 eingerichteten Hofgericht wurde jedoch eine konkurrierende landesherrliche Appellations-Instanz für Zivilprozesse geschaffen.
Erst mit der Unterwerfung der Stadt durch Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen 1661 verlor der Rat weite Teile seiner eigenständigen Gerichtshoheit an die landesherrlichen Gerichte. Darüber hinaus bekam auch der Stadtrichter eine aktivere Rolle. Allerdings konnte der Rat weiterhin in einigen Zivilsachen eigenständig entscheiden.
Die faktische städtische Gerichtshoheit hat sich vor allem in zwei größeren Beständen des Stadtarchivs niedergeschlagen:
Die die Strafgerichtsbarkeit betreffenden "Kriminalakten" (Acta criminalia) und die die Zivilgerichtsbarkeit betreffenden "Judicialakten" (Acta judicialia). Die Findmittel zu den Kriminal- und Judicialakten verzeichnen nicht nur deren Inhalt. Sie enthalten oft auch Fallbeschreibungen mit Hinweisen auf Vorgeschichte und weiteren Verfahrensverlauf.
Kriminalakten
Die Führung von Strafprozessen war das Herzstück autonomer städtischer Gerichtsbarkeit. Der Bestand zu den daraus hervorgegangenen Kriminalakten umfasst insgesamt 291 Bände. Da die Dokumentation des Gerichtswesens auch von den Zerstörungen der Täuferzeit betroffen war, setzt erst in den 1540er bzw. den 1560er Jahren eine dichtere Überlieferung ein. Aus dem frühen 16. Jahrhundert sind nur wenige Kriminalakten erhalten geblieben. Die Überlieferung endet weitgehend im Jahr 1661.
Aufgegriffene Missetäter wurden vom Rat gefangengesetzt und im Beisein der Richtherren "peinlich" verhört. Bei nicht todeswürdigen Verbrechen erfolgten Urteil und Strafvollzug durch den Rat. Hinrichtungen wurden vom städtischen Scharfrichter vorgenommen. Hauptdelikte waren: Diebstahl, Körperverletzung, Mord, Ehebruch, Falschmünzerei, Hexerei und Zauberei.
Kriminalprotokolle
Der Bestand setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die sich bei der Nutzung gegenseitig ergänzen können: Zum einen besteht er aus Kriminalprotokollen. Für die Jahre von 1600 bis 1646 sind die von den Stadtschreibern erstellten Protokolle in sechs Bänden vollständig erhalten und können digital genutzt werden.
Die Kriminalprotokolle dokumentieren chronologisch die Gerichtssitzungen des Rates. Sie enthalten neben kurzen Fallerzählungen vor allem Aussagen und Erklärungen von Angeklagten und Zeugen.
Die Protokolle werden fast durchgängig durch Indices am Beginn der Akten erschlossen. Dies erleichtert bei der Recherche das Auffinden und Verfolgen bestimmter Prozesse erheblich. Allerdings sind die erhaltenen Protokolle nicht nur zeitlich auf die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts beschränkt. Sie erfassen oft auch nicht alle Dokumenten, Vorgänge und Entscheidungen eines Kriminalverfahrens.
Es empfiehlt sich daher, nach weiteren Hinweisen auf Kriminalfälle in dem weitaus umfangreicheren Teil des Bestandes, den eigentlichen Kriminalakten zu suchen. Sie enthalten im Laufe von Prozessen und Ermittlungen entstandenen Schriftstücke. Dabei handelt es sich zumeist um Verhör-Protokolle von Zeugen und Angeklagten, Verteidigungs- und Bittschriften, formelle Erklärungen von Angeklagten.
Außerdem können sich hier neben Auszügen aus dem Kriminalprotokoll auch Korrespondenzen über Amtshilfe oder Kompetenz-Streitigkeiten mit auswärtigen Obrigkeiten, Dokumente zu Ermittlungen oder externe Rechtsgutachten befinden.
Aufbau der Kriminalakten
Ein Standardaufbau der Akten lässt sich nicht erkennen. Einige bestehen aus dicken Material-Konvoluten, andere umfassen nur wenige Blätter. Gelegentlich wurden auch nachträglich Aktenfragmente oder gleichartige Einzelstücke aus verschiedenen Prozessen zu einer Akte zusammengefügt.
Nur ein Teil der in den Protokollen aufgeführten Verfahren hat entsprechende Akten hinterlassen. Ob sie vorhanden sind und wie vollständig sie welche Teile eines Verfahrens dokumentieren, hängt von dessen Umständen, oft aber auch von schlichten Überlieferungszufällen ab. Für einen wirklich vollständigen Überblick über diese Prozesse sind in jedem Falle auch die Ratsprotokolle ergänzend heranzuziehen. Sie verzeichnen weitere Verfahrensschritte und regelmäßig auch die Prozessurteile. Zudem erfassen sie auch vorzeitig beendete Verfahren, Appellationen gegen Urteile oder Begnadigungen.
In einigen Fällen konnten die Verfahren auch nicht weiterverfolgt werden, weil sich Angeklagte durch Flucht einem Gerichts-Prozess entzogen. Diese Fälle sind für die Jahre 1590 bis 1607 in einem eigenen Register erfasst. Es enthält die aus der Stadt Münster ausgewiesenen oder entwichenen Kriminellen mit Namen, Angaben zu Delikten, teilweise einer Beschreibung der Straftat und der jeweiligen Leibstrafen.
Judicialprotokolle
Die von den städtischen Gerichtsschreibern geführten Judicialprotokolle erfassen vorwiegend Vorgänge "in discussionibus" (Zwangsversteigerungen) und "in judicialibus" (Rechtsstreitigkeiten) sowie "Extrajudicialsachen" (Schlichtungen). Der Bestand besteht ebenfalls aus zwei Typen von Akten. Zum einen haben sich (mit einigen Lücken) 65 Bände Judicialprotokolle für die Zeit von 1548 bis zum Jahr 1661 erhalten. Sie sind ebenfalls vollständig digital zugänglich.
In ihnen werden die Gerichtstermine der Parteien und deren Interaktion zumeist eher knapp und notizartig festgehalten. Auch diese Protokolle werden seit dem frühen 17. Jahrhundert ebenfalls durch Indices erschlossen.
- Judicial-Protokoll Band 1, 1548-1549 Judicialprotokoll = Gerichtsprotokoll der Zwangsversteigerungen und Rechtsstreitigkeiten sowie der Schlichtungen.
Judicialakten
Die Judicialakten enthalten meist Klagen vor dem Ratsgericht oder dem Stadtrichter, daneben Prozessakten des Offizialats, Abschriften landesherrlicher Gerichtsakten, in denen Bürger eine Prozesspartei bildeten, sowie teilweise auch Akten münsterischer Prokuratoren, deren Nachlässe ins Archiv gelangten. Zum Teil handelt es sich um Appellationen.
Die Überlieferung der Zivilgerichtssachen in den Judicialakten (Acta Judicialia) ist heterogen und schwer auf eine einheitliche Beschreibung zu bringen. Der Bestand umfasst insgesamt 1.161 Akten. Sie betreffen Auseinandersetzungen unter den Bürgern und Einwohnern der Stadt. Bei einem Großteil dieser Fälle geht es um finanzielle Streitigkeiten, Auseinandersetzungen um Erbschaften oder Nutzungsrechte von Grund und Gütern. Typisch für die frühneuzeitliche Gesellschaft sind die Injurien-Klagen. Hier geht es, sofern diese nicht strafrechtlich verhandelt wurden, um Wiedergutmachung für Beleidigungen, die die klagenden Opfer als gravierende Angriffe auf ihre Ehre betrachteten.
Die Judicialakten decken einen Zeitraum von den 1530er Jahren bis ins späte 18. Jahrhundert ab. Sie dokumentieren überwiegend die für die Prozesse angefertigten juristischen Schriftstücke (Klageschriften, Schriftwechsel der Parteien etc.), die in den Protokollen zumeist fehlen. Auch für die weitere Recherche von Zivilgerichtsfällen sind die Rats-Protokolle eine unverzichtbare ergänzende Quelle. Neben weiteren Informationen über die Prozesse enthalten sie oft auch Informationen über die den Prozessen zugrundeliegenden Konflikte. Zudem können sie auch über ein mögliches Nachspiel der Prozesse wie zum Beispiel Formen außergerichtlicher Schlichtung Auskunft geben.
Weitere Aktenbestände im Gerichtsarchiv
Darüber hinaus verfügt das Stadtarchiv über weitere Bestände mit Akten zu zivilrechtlichen Verfahren. Hier können sich weitere Dokumente zu diesen Gerichtsfällen befinden. Der umfangreiche mit Appellationen befasste Bestand Causae civiles (Zivilrechtsfälle) (B-C Civ / Causae Civiles) weist inhaltliche Überschneidungen zu den Judicialakten auf. Dies gilt auch für den Bestand zu den Causae scabinalia (Schöffengerichtsfälle) (B-Acta scab / Acta Scabinalia), die vorwiegend gerichtliche Nachbarschaftsstreitigkeiten und deren Schlichtung dokumentieren sowie die als Causae discussiones bezeichneten Auseinandersetzungen um Schuld- und Konkurssachen (Zwangsversteigerungen). Oft lassen sich Rechtsstreitigkeiten und deren Ausgang nur durch Recherchen in mehreren Beständen rekonstruieren.
Die Gerichtsakten sind nicht nur für rechtsgeschichtliche Studien eine zentrale Quelle. Sie stellen auch eine wichtige Quellengrundlage für sozial- und alltagsgeschichtliche Themen dar. Sie vermitteln oft einen plastischen Eindruck von alltäglichen Lebenswelten sowie von Einstellungen und Denkrahmen von Menschen, die sonst kaum persönliche schriftliche Zeugnisse hinterlassen haben. Allerdings sind sie keine "unverfälschten" Zeugen der Vergangenheit. Aussagen von Parteien bzw. Angeklagten wurden einerseits von Gerichtsschreibern durch juristische Verfahrens- und Schriftstandards "gefiltert". Andererseits waren die Kriminalprozesse in Zwangssituationen eingebettet. Es war etwa nicht unüblich, Angeklagte unter der Folter zu verhören. Die Obrigkeiten gestalteten also das vor Gericht Gesagte sprachlich mit oder erzwangen Aussagen in ihrem Sinne.
Literatur
- Härter, Karl, Strafrechts- und Kriminalitätsgeschichte der Frühen Neuzeit (methodica, 5), Berlin/ Boston 2018 (S. 101 – 136; mit allgemeiner quellenkundlicher Einführung zum frühneuzeitlichen Strafprozess im Heiligen Römischen Reich).
- Dietmar Klenke u.a. (Hgg.): Alles was Recht ist. Zur Geschichte des Gerichtswesens in Münster. 793 – 1993, Münster 1993.
- Lahrkamp, Monika, Münster in napoleonischer Zeit 1800–1815 (Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster N.F. 7/8), Münster 1976. (S. 263–265, mit präzisem Überblick zum Gerichtswesen nach 1661).
- Oppenheim, Karl, Das Gerichtswesen im Münsterland. Denkschrift zur Einweihung der Justizneubauten in Münster (Westfalen), Münster 1957.
- Schedensack, Christine, Recht und Strafe (Münster im Wandel der Zeit, 15), Münster 2001.
- Schedensack, Christine, Nachbarn im Konflikt. Zur Entstehung und Beilegung von Rechtsstreitigkeiten um Haus und Hof im frühneuzeitlichen (Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster 24), Münster 2007.