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Service & Angebote
Reproduktion
Reproduktionen und Veröffentlichung
Die selbständige Erstellung von fotografischen Reproduktionen kann Nutzenden für den im Benutzungsantrag angegebenen Zweck für gemeinfreies Archivgut, das keinen Schutzfristen mehr unterliegt und bei dem schutzwürdige Belange Dritter nicht berührt werden, auf Antrag erlaubt werden. Sie ist i. d. R. gebührenfrei, kann aber mit Auflagen versehen werden, z. B. um Beschädigungen des Archivguts auszuschließen. Die Verwendung von Blitzgeräten und vergleichbaren künstlichen Lichtquellen ist untersagt.
Nutzende können beim Stadtarchiv Reproduktionen in Auftrag geben. Es gilt die Gebührenordnung
Falls Sie den Versand wünschen, stellen wir Versandkosten in Rechnung. (Pro Versand 2,00 Euro)
Bei Verwendung der Reproduktionen für eine Veröffentlichung im Druck, Internet, in Fernseh-, Video-, Filmbeiträgen oder einer Ausstellung berechnen wir Gebührenfür die Einräumung von Nutzungsrechten!