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Willkommen auf unseren Seiten!
Hier dreht sich alles um aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten
Der Bereich Aufenthaltsrecht (Ausländerbehörde) im Amt für Migration und Integration ist die erste Anlaufstelle für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten in der Stadt Münster. Über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass in Sachen Einreise und Aufenthaltstitel alle behördlichen Vorgänge möglichst reibungslos laufen. Wir prüfen für Sie die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen. Zudem sind wir auch für Sie da, wenn Sie im Besitz einer Duldung sind. Und während des Asylverfahrens erteilen und verlängern wir Ihnen die Aufenthaltsgestattung.
Sie finden uns nahe des Ludgerikreisels am Ludgeriplatz 4 im Stadthaus 2, Eingang Südstraße. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Münster haben, sprechen Sie uns gerne an.
Fragen zur Einbürgerung
Wenn Sie sich für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit interessieren, wenden Sie sich bitte an die Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde. Hier verlinkt finden Sie die Kontaktdaten:
Informationen für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine
Allen aus der Ukraine fliehenden und bei uns Schutz suchenden Menschen gilt unsere Solidarität und unsere Unterstützung.
Wir möchten Sie darüber informieren, welche aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen derzeit gelten. In Umsetzung der derzeit geltenden Regularien des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) haben wir Informationen nach den derzeit geltenden Regelungen zusammengestellt:
Інформація для громадян України, які шукають захисту
Наша солідарність і підтримка – всім людям, які тікають з України та шукають у нас захисту.
Ми хотіли б повідомити вас про правила проживання, які діють на даний момент. Впроваджуючи чинні нормативні акти Федерального міністерства внутрішніх справ і батьківщини (BMI), ми зібрали інформацію відповідно до чинних правил:
Vereinbaren Sie bitte einen Termin!
Um Ihr Anliegen möglichst zeitnah bearbeiten zu können, ist es nicht mehr möglich, eigenständig einen Termin zu buchen. Stattdessen wurde die Terminvereinbarung auf eine Terminanfrage umgestellt. Mit diesem Verfahren möchten wir es Ihnen ermöglichen, möglichst zeitnah die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bzw. einen Termin für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zu erhalten.
Weitere Informationen zur Terminanfrage
Außerdem wächst unser digitales Service-Angebot stetig. Sie können alle Informationen und Unterlagen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung nun auch bequem online einreichen, sowie die Erteilung und Verlängerung vieler Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) online beantragen.
Weitere Informationen zum Online-Service
Sobald Ihr elektronischer Aufenthaltstitel bei uns eingeht und Sie den Brief der Bundesdruckerei mit PIN- und PUK-Nummer erhalten, schicken wir Ihnen einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels zu. Bitte sehen Sie daher von einer spontanen Vorsprache ohne einen Termin ab.
Sofern Sie sich im Ausland aufhalten und nach Deutschland einreisen möchten, finden Sie weitere Informationen zu den Reisebeschränkungen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Hinweise für Ihre persönliche Vorsprache:
- Kommen Sie nicht ohne einen Termin! Wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, können Sie uns gerne telefonisch (Tel. 02 51/4 92–36 36) oder per E-Mail (aufenthaltsrecht@stadt-muenster.de) erreichen. Eine persönliche Bearbeitung Ihres Anliegens ist jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
- Wenn Sie als Familie vorsprechen, gehen Sie bitte nach Möglichkeit einzeln in das Büro. Der Rest Ihrer Familie kann gerne im Wartezimmer Platz nehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Info-Mappe für Zugezogene
Wir haben eine Info-Mappe für Sie zusammengestellt, in der Sie viele wichtige Informationen rund um Ihren Start in Münster finden.