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Regeln und Verbote
Besonders zu Beginn der Besatzungszeit unterlag die Bevölkerung einer Vielzahl an Regelungen und Verboten, deren Einhaltung die Besatzungsbehörde kontrollierte. Nicht nur der Besitz von Waffen war untersagt. Verkehrsmittel, Straßen, der gesamte öffentliche Raum wurden überwacht. Es bestand eine Arbeitspflicht. Wer arbeitsfähig war und Lebensmittelgutscheine erhalten wollte, musste sich eine Arbeit suchen. Einschneidend waren sicherlich auch die Ausgangsverbote, nach denen sich die Bevölkerung zu bestimmten Tageszeiten nur zuhause aufhalten durfte. Diese Regelung führte häufiger zu Problemen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine weite Anfahrt hatten und eine Ausnahmebescheinigung benötigten. Darüber hinaus waren Telefonanschlüsse nur wenigen Einrichtungen vorbehalten.
Kontaktverbot zwischen Deutschen und Briten
Am 10. Juni 1945 erließ Militärgouverneur Montgomery für die britische Zone das Fraternisierungsverbot. Den britischen Militärangehörigen war im Folgenden jeder Kontakt zur deutschen Bevölkerung untersagt. Das galt nicht nur für Freundschaften und romantische Beziehungen, sondern auch für jegliche private Besuche, sogar kurze Unterhaltungen oder Begrüßungen.
In einer Rundfunkansprache, die in der Neue Westfälische Zeitung vom 15. Juni 1945 veröffentlicht wurde, richtete Montgomery eine Botschaft an die Bevölkerung in der britischen Besatzungszone, die das Verbot erläuterte:
"Ihr habt Euch wahrscheinlich gewundert, warum unsere Soldaten Euch nicht beachten, wenn Ihr ihnen zuwinkt oder auf der Straße einen Guten Morgen wünscht, und warum sie nicht mit Euren Kindern spielen. Unsere Soldaten handeln auf Befehl. Ihr habt diese Haltung der Truppen nicht gern, unsere Soldaten auch nicht."
Der Militärgouverneur forderte die Deutschen auf, sich der Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg und für die nationalsozialistische Diktatur zu stellen. Zugleich betonte er aber, dass das Gebot der non-fraternisation nur vorübergehend war. Dennoch fühlte sich die Bevölkerung durch das Verbrüderungsverbot brüskiert und auch vielen Soldaten fiel es schwer, sich daran zu halten.
Mitglieder der britischen Besatzungsmacht beim Festzug im Rahmen der 300-Jahr-Feier des Westfälischen Friedens, 1948
In der Praxis war das Fraternisierungsverbot ohnehin schwer durchzusetzen und es kam immer wieder zu Kontakten zwischen Briten und Deutschen. Zum Beispiel berichtete eine Münsteranerin, wie sie zu einer privaten Feier britischer Soldaten eingeladen wurde, die das Fraternisierungsverbot bewusst ignorierten. Das Verbot wurde schon bald gelockert. Zunächst durften britische Militärangehörige mit deutschen Kindern spielen, kurz darauf waren auch Gespräche mit Erwachsenen in der Öffentlichkeit erlaubt. Am 25. September 1945 wurde das Fraternisierungsverbot wieder aufgehoben. Eheschließungen zwischen Deutschen und Briten waren hingegen bis August 1946 verboten – wobei sich amerikanische und französische Soldaten, die eine Deutsche heiraten wollten, noch länger gedulden mussten.