Seiteninhalt
eID Karte
Ab sofort Antragstellung auch Online möglich
Ihre eID Karte können Sie bei uns auch online beantragen. Informieren Sie sich bitte über das Verfahren.
eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Voraussetzung:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Erforderliche Unterlagen
- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich.
Kosten
- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
Hinweise zum Online Antrag Antrag eID-Karte
Sie können den Antrag auch Online stellen. Die Gebühr zahlen Sie bitte direkt im Antragsverfahren.
Nach Prüfung Ihres Antrags wird die eID Karte bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Abholen können Sie die Karte dann bei uns im Stadthaus 1, Bürgerservicezentrum, ohne Termin. Auf Wunsch ist auch die Abholung in einer der Bezirksverwaltungen möglich, über das Verfahren werden Sie per E-Mail informiert.
Wichtig: Die Aushändigung kann nur persönlich an die Person erfolgen, für die die eID Karte ausgestellt ist. Eine Abholung durch eine andere Person ist in keinem Falle möglich. Bringen Sie bitte unbedingt ein von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis) mit.
Persönliche Vorsprache
Sie können die eID Karte auch persönlich mit den oben genannten Unterlagen in einem Bürgerbüro beantragen. Denken Sie aber bitte unbedingt daran, vorher einen Termin hierfür zu buchen.